Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Kein Gehalt - Montag 31.10. Feiertag
WasDennNun:
--- Zitat von: Sonnenhut am 31.10.2022 08:13 ---habe heute am 31.1o. 22 auch noch keine Bezüge bekommen- meine Bank ist in NDS, meine auszahlende Behörde in NRW :-\ noch wer betroffen?
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Der Tag ist noch lang, wenn nach 16:00 nichts da ist dann kannst du dir Gedanken machen.
Kimonbo:
--- Zitat von: xap am 31.10.2022 07:41 ---Ich bewundere ja die Ausdauer einiger im Umgang mit unserem Troll. Ich halte Ignoranz in so einem Fall für das schärfere Schwert. Und zwar grundsätzlich, auch wenn zur Abwechslung mal etwas sinnvolles durch den Troll abgesondert werden sollte.
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Das können die meisten ja eben nicht, etwas ignorieren . Ignoranz z.B. gegenüber dem Dienstherrn bzw. bei den armen Angestellten im tvöd Bund, wie beim Neidhammel Jesuisirgenwas, heißt es glaub ich ja Arbeitgeber hahaaaa… schönen Dank für eure Steuergelder damit das Bürgergeld fürs Nichtstun erhöht wird und wir Beamte ebenfalls eine satte Erhöhung bekommen. Erstmal frühstücken jetzt
Sonnenhut:
wenn man eine hohe Zahlung tätigen muss als Privatversicherter im Krankenhaus ist es halt schon blöd wenn Gehalt nicht kommt...hoffe daher, dass es später tatsächlich auf dem Konto ist
Organisator:
--- Zitat von: Sonnenhut am 31.10.2022 08:51 ---wenn man eine hohe Zahlung tätigen muss als Privatversicherter im Krankenhaus ist es halt schon blöd wenn Gehalt nicht kommt...hoffe daher, dass es später tatsächlich auf dem Konto ist
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Rechnet die PKV nicht direkt mit dem Krankenhaus ab? Ansonsten auf den Beihilfebescheid warten und dann bezahlen.
bbdhs:
Es werden zwar immer Fristen zur Zahlung von Rechnungen genannt, ich glaube aber nicht, dass es bei ein paar Tagen Verspätung schon zur Mahnung kommt.
Ich kenne auch eine Person, die seit 40 Jahren die Rechnungen erst bezahlt, wenn das Geld der PKC und Beihilfe da ist. Da kam auch noch nie eine Mahnung, auch wenn man meistens doch mind. nen Monat über der Frist ist.
Ich hatte auch mal eine KH-Rechnung in einem sehr hohen Bereich und hatte dort in der Buchhaltung nachgefragt. Die hatte mir unter der Hand gesagt, dass die einmal pro Monat einen Termin haben, an dem die Rechnungseingänge geprüft werden und nur wenn die Fälligkeit schon 4 Wochen überschritten ist erstmal eine Erinnerung rausgesandt wird.
Soll jetzt natürlich kein Freifahrtschein sein ;-) Rechtlich bindend sind die genannten Fristen (oder eben 30 Tage nach BGB).
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