Eingruppierng ist nicht möglich, Eingruppierung ist. Definitiv gibt es bei Tarifbeschäftigten kein Laufbahnprinzip, die Entgeltgruppen brauchen nicht aufsteigend oder sonstwie durchlaufen werden. Ggfs. kann jedoch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ggfs. einer Eingruppierung in E9a entgegenstehen, sofern Sie räumlich, sächlich und persönlich gilt und nicht erfüllt wird.
Eine Einstellung erfolgt grundsätzlich in Stufe 1, bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren in Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden. Der Arbeitgeber kann förderliche Zeiten berücksichtigen in dem Umfang, in dem förderliche Zeiten tatsächlich vorliegen. Bei der Beurteilung, was förderlich ist, kommt dem Arbeitgeber ein weiter Ermessensspielraum zu. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt tariflich ein Personalgewinnungsproblem voraus, das spätestens dann nicht mehr besteht, wenn die Stelle mit Dir besetzt ist. Dies muss unbedingt VOR Vertragsschluss geklärt werden.