Autor Thema: TVÄöD Jahressonderzahlung  (Read 1792 times)

andi1504

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TVÄöD Jahressonderzahlung
« am: 28.10.2022 14:41 »
Hallo zusammen,

eine Frage zur Jahressonderzahlung (§ 14 TVAöD) bei einer sicherlich außergewöhnlichen Konstellation: Azubi schließt 1. Ausbildung erfolgreich am 20.01.2022 ab. Danach Übernahme ab 21.01.2022 in ein befristetes Arbeitsverhältnis beim selben AG. Befristetes Arbeitsverhältnis endet am 31.07.2022 und anschließend ab 01.08.2022 Beginn eines 2. Ausbildungsverhältnisses in einem anderen Ausbildungsberuf ebenfalls beim selben AG.

Steht die Jahressonderzahlung 2022 in Höhe von 5/12 (Kürzung für die Monate Jan.-Juli 2022) oder in Höhe von 6/12 (Kürzung für die Monate Feb.-Juli 2022) zu? 

Nach dem Wortlaut in § 14 würde ich zu 6/12 tendieren, da die JSZ um 1/12 nur für jeden Kalendermonat ohne Anspruch auf Ausbildungsentgelt zu kürzen ist und der Azubi im Januar ja bis zum 20. ebenfalls - zwar im Rahmen eines anderen Ausbildungsverhältnisses - Anspruch auf Ausbildungsentgeltes hatte. 

Danke

Isie

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Antw:TVÄöD Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 28.10.2022 15:47 »
Dieser Sonderfall ist in § 14 TVöD nicht geregelt. Rein nach dem Wortlaut würde ich auch zu 6/12 tendieren.