Ihr sagt ja, dass man automatisch mit Übertragung der Tätigkeiten in eine EG gelangt. Aber wofür gibt es dann Anträge zur Höhergruppierung?
Faktisch gibt es solche Anträge nicht.
Inhaltlich sind es ja wohl eher Anträge zur Überprüfung der Rechtsmeinung des AGs bzgl. der Eingruppierung.
oder
Anträge für die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten, die zu einer HG führen (können)
Kenne es aus meiner Behörde auch so, dass man sich bei geänderten Tätigkeiten bei der Personalabteilung meldet. Und dort wird dann geprüft, welcher EG die Tätigkeiten zugeordnet sind.
Ja, man kann und sollte bei der Personalabteilung sich rückversichern, ob sich die vom Vorgesetzten aufgetragenen Tätigkeiten sich mit den vom AG übertragenden deckt.
Und falls ja, dann kann man sich eine Meinung darüber bilden, ob dadurch eine HG erfolgt ist.
Falls nein, dann sollte man den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass er sich doch vorher die Genehmigung beim AG abholen sollte, bevor er Tätigkeiten überträgt, die sich nicht mit denen decken, die der AG übertragen hat oder übertragen will.