Autor Thema: Möglichkeiten der Höhergruppierung  (Read 3276 times)

WasDennNun

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Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 30.10.2022 12:18 »
Auszuübenden Tätigkeiten münden in Arbeitsvorgänge. Arbeitsvorgänge sind einer EG zuzuordnen.

Wenn der AG dir die Tätigkeit: Konzeptionierung, Planung und Durchführung der zur Digitalisierung notwendigen Massnahmen übertragen hat, dann ergibt sich daraus eine EG.
Könnte auch locker EG 13 sein, wenn du strategische Entscheidung treffen darfst.

Balou36

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Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 01.11.2022 08:52 »
Ihr sagt ja, dass man automatisch mit Übertragung der Tätigkeiten in eine EG gelangt. Aber wofür gibt es dann Anträge zur Höhergruppierung?

Kenne es aus meiner Behörde auch so, dass man sich bei geänderten Tätigkeiten bei der Personalabteilung meldet. Und dort wird dann geprüft, welcher EG die Tätigkeiten zugeordnet sind.

WasDennNun

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Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 01.11.2022 08:59 »
Ihr sagt ja, dass man automatisch mit Übertragung der Tätigkeiten in eine EG gelangt. Aber wofür gibt es dann Anträge zur Höhergruppierung?
Faktisch gibt es solche Anträge nicht.
Inhaltlich sind es ja wohl eher Anträge zur Überprüfung der Rechtsmeinung des AGs bzgl. der Eingruppierung.
oder
Anträge für die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten, die zu einer HG führen (können)
Zitat
Kenne es aus meiner Behörde auch so, dass man sich bei geänderten Tätigkeiten bei der Personalabteilung meldet. Und dort wird dann geprüft, welcher EG die Tätigkeiten zugeordnet sind.
Ja, man kann und sollte bei der Personalabteilung sich rückversichern, ob sich die vom Vorgesetzten aufgetragenen Tätigkeiten sich mit den vom AG übertragenden deckt.
Und falls ja, dann kann man sich eine Meinung darüber bilden, ob dadurch eine HG erfolgt ist.
Falls nein, dann sollte man den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass er sich doch vorher die Genehmigung beim AG abholen sollte, bevor er Tätigkeiten überträgt, die sich nicht mit denen decken, die der AG übertragen hat oder übertragen will.

Isie

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Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 01.11.2022 12:40 »
@DarkNight: In Ausnahmefällen, z. B. bei Änderungen der Entgeltordnung, gibt es tariflich vorgesehene Anträge auf Höhergruppierung. Ansonsten sind derartige Anträge form-, frist- und fruchtlos, es sei denn, der Arbeitgeber überprüft aufgrund des Antrages tatsächlich seine Rechtsmeinung und ändert sie. Aber wenn du der Meinung bist, dass die von dir auszuübende Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe entspricht, solltest du schriftlich Anspruch auf die entsprechende Entgeltzahlung erheben.