Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Zweites Referendariat nach Abbruch: Erfahrungen mit dem Amtsarzt?

<< < (2/2)

Lusitania:
Danke Clarion, N8 und Winni für eure Antworten.

@Clarion: Es ist tatsächlich so, wie N8 gesagt hat, dass ich mich für zwei konkrete Berufe interessiere, für die in Laufbahnen des höheren Dienstes ausgebildet wird und für die ich mit meinem Lehramtsstudium die formale Qualifikation erfülle. Ich habe darüber nur relativ allgemein gesprochen ("Laufbahn b)"), weil ich vermeiden möchte, dass z.B. aufseiten möglicher zukünftiger Dienstherren oder meines aktuellen Arbeitgebers Rückschlüsse auf meine Person möglich sind.

Für das Lehramtsreferendariat habe ich eine Wiedereinstellungszusage bekommen. Das heißt, dass ich es in den nächsten Jahren wieder aufnehmen könnte, weil ich es aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen musste.

@Winni: Was meinst du mit "werden die dortigen Behörden meine Eignung geprüft haben"? Ich bewerbe mich ja aktuell gerade erst.

Mich interessiert eben auch, wie kritisch Amtsärzte bei der Prüfung für angehende Referendare sind, wenn es um einen Beruf geht, in dem später ein Großteil der Referendariatsabsolventen im Angestelltenverhältnis arbeitet.

@Tagelöhner: Wenn du meinen Post richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass es gar nicht um ein zweites Lehramtsreferendariat geht. Daran hattest du aber offensichtlich kein Interesse - such' dir also bitte einen anderen Ort zum Pöbeln.

Winni:

--- Zitat von: Lusitania am 30.10.2022 14:11 ---Danke Clarion, N8 und Winni für eure Antworten.

@Winni: Was meinst du mit "werden die dortigen Behörden meine Eignung geprüft haben"? Ich bewerbe mich ja aktuell gerade erst.

Mich interessiert eben auch, wie kritisch Amtsärzte bei der Prüfung für angehende Referendare sind, wenn es um einen Beruf geht, in dem später ein Großteil der Referendariatsabsolventen im Angestelltenverhältnis arbeitet.


--- End quote ---

Wenn Du Dich auf eine Beamtenstelle im Referendariat bewirbst, dann prüfen die Behörden (in Niedersachsen z. B. das Regionale Landesamt für Schule und Bildung und andere), ob Du mit Deinem abgeschlossenen Hochschulstudium (bei Dir sicher ein Master in....) bewerbungsfähig bist.
Ein Beispiel: Frau X hat Lehramt Gymnasium Deutsch/Geschichte studiert und wirft im Ref das Handtuch. Sie kommt einfach mit den lieben Kindern nicht klar. Frau X bewirbt sich um ein juristisches Ref, weil sie schon immer Richterin für Familienrecht werden wollte, aber ihr das Jurastudium zu schwer war.
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass Frau X für einen Ref-Platz für Jura eine zusage bekommt.

Deshalb mal die Frage: Welche Fächerkombi hast Du und was strebt Du an?

Welche Beurteilung ein Amtsarzt vornimmt, kann Dir wahrscheinlich keiner beantworten. Das kommt immer auf die schwere der Krankheit an und ob absehbar ist, dass sie befristet ist.
Ich habe schon von einem Fall gehört, da wurde einer Lehrkraft vor der Verbeamtung auferlegt ein paar Kilos abzunehmen und dann wieder vorzusprechen.

N8:
@winni
lusitania schrieb doch - in dem teil des beitrags, den du nicht zitiert hast - dass sie keine näheren angaben zu der angestrebten laufbahn machen möchte.
und für die frage, wie amtsärzte eine laufende psychotherapie bewerten im hinblick auf eine beamtenverhältnis auf widerruf, spielt das doch auch keine rolle

Lusitania:
@N8: Danke dafür - genau so ist es.

Es geht nicht darum, was ich vielleicht mit meinem Studium machen könnte oder nicht könnte. Sondern darum, ob ich bei der Bewerbung für ein Referendariat in einem Bereich, für den ich formal qualifiziert bin, Probleme bekomme aufgrund dessen, dass ich ein Lehramtsreferendariat abgebrochen habe und aktuell eine Therapie mache. Dass ich mit einem Lehramtsstudium nicht Richterin werden kann, ist mir auch bewusst.

Und es geht mir auch nicht darum, einfach "irgendwas" zu machen, nur um Beamtin zu werden. In den Bereichen im ÖD, die mich interessieren, werden die meisten in den meisten Ländern nach dem Ref einfach angestellt. Das wäre für mich vollkommen okay - das mögliche Problem auf dem Weg dahin ist nur die Ausbildung, die eben als Referendariat gestaltet ist. Wenn es nicht sein soll, bleibe ich eben bis auf weiteres in meinem jetzigen Job.

Ich erinnere mich aber noch, dass es im Referendariat fürs Lehramt auch Mitreferendare gab, die (denke ich) schon über der Altersgrenze waren, also Mitte 40 oder so. Sie konnten aber trotzdem das Referendariat machen, haben halt nur keine Aussicht mehr darauf, als Lehrer verbeamtet zu werden. Gibt es das in anderen Verwaltungslaufbahnen außer dem Lehramt auch? Ist das die "Gleichstellung" (- diesen Begriff habe ich, glaube ich, im Zusammenhang mit dem Thema Referendariat schonmal gelesen)?

32168:
Ein Scheitern in der einen Laufbahn führt nicht zur Nichtzulassung in anderen Laufbahnen.
Ich hab hier nur Lehramt auf dem Schirm, aber selbst wenn du für Gymnasien scheiterst, darfst du es für Grundschulen, Förderschulen oder Haupt- und Realschulen nochmal probieren, wenn du die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllst.

Mit deiner Erkrankung gehst du am besten offen um. Bring zu den Untersuchungen Arztberichte mit. Wahrscheinlich geht auf Widerruf/auf Probe klar. Die Lebenszeit könnte kritisch werden, wenn in der Widerrufs-/Probezeit noch mal was wäre. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden kannst, wirst du jedoch unbefristet angestellt, sofern die Eignung festgestellt wurde.

Vielleicht lässt du dich nochmal in Ruhe von deiner Gewerkschaft beraten.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version