Autor Thema: [Allg] Zweites Referendariat nach Abbruch: Erfahrungen mit dem Amtsarzt?  (Read 9129 times)

Lusitania

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Liebe Community,

ich würde gerne wissen, ob andere User hier Erfahrungen zu zwei speziellen Fragen haben, die mich gerade beschäftigen:

- Ich habe ein Lehramtsreferendariat auf eigenen Wunsch beendet. Ich möchte mich jetzt noch einmal für den Vorbereitungsdienst in einer anderen Laufbahn des höheren Dienstes bewerben, z.T. auch in anderen Bundesländern. Ist der Abbruch eines Referendariats in der Laufbahn a) (Lehramt Gymnasium) schon für sich genommen ein Ausschlussgrund für ein weiteres Referendariat in einer anderen Laufbahn b)?

- Zum Hintergrund meiner Situation: Mein Abbruch des Lehramtsreferendariats erfolgte in einer schwierigen familiären Situation (kleines Kind, Partner berufstätig in Vollzeit), verbunden mit der Überlastung durch drei statt nur zwei Ausbildungsfächer. Ich habe mich dadurch überfordert und bin in eine Art Burnout/depressive Phase hineingeraten. Ich habe gegen Ende für ca. drei Wochen ein leichtes Antidepressivum genommen, um wieder schlafen zu können. Nach dem Abbruch des Referendariats habe ich eine Pause von ca. drei Wochen eingelegt und danach wieder angefangen, in einem normalen Bürojob zu arbeiten, inzwischen schon wieder ca. fünf Monate. Ich kümmere mich wieder um meine Familie und bin gefühlt wieder fast vollständig belastbar. Ich mache jedoch eine ambulante Psychotherapie, die ca. ein halbes Jahr dauern wird, um für mich die Ursachen zu ermitteln, die mich während des Lehramtsreferendariats in diese Lage gebracht haben, denn ich denke, dass es neben den rein externen Faktoren auch Gründe in meiner Persönlichkeit gibt, die hier eine Rolle spielten. Außerdem hoffe ich dadurch, besser aus der anhaltenden Niedergeschlagenheit herauszukommen, in die mich der Ref-Crash gestürzt hat...
Mit Blick auf eine anstehende Untersuchung beim Amtsarzt für den Fall, dass ich ein zweites Referendariat machen kann, bitte ich um Erfahrungen der Community:
1. Habe ich dadurch jede Chance auf die Aufnahme in ein neues Referendariat in einer anderen Laufbahn/Fachrichtung verspielt, da es sich ja um ein Beamtenverhältnis (auf Widerruf) handelt?
2. Oder ist eine vergleichsweise maßvollen Therapie (wöchentliche Gesprächstherapie) bei einem vergleichsweise geringen Leiden (ich funktioniere wieder) in meinem Fall vielleicht gar nicht so schädlich für die Verbeamtung auf Widerruf?
3. Spielt es evtl. eine Rolle, dass in der angestrebten Laufbahn b) zwar die Ausbildung im Referendariat die Regel ist, dass es danach aber durchaus auch viele Länder gibt, die die Absolventen nicht verbeamten, sondern anstellen? Denn das könnte ja bedeuten, dass die Einschätzung des Amtsarzts im Falle der Laufbahn b) nicht so weitreichende Konsequenzen hätte, wie das beim Lehramt der Fall ist, wo ja die Verbeamtung in den meisten Ländern nach wie vor die Regel ist. Ich habe mich deswegen gefragt, ob sich ein Amtsarzt in diesem Fall eher auf den Standpunkt stellt, er prüft, ob die Bewerberin das Referendariat gesundheitlich durchstehen wird - ob sie für den Dienst ein ganzes Berufsleben lang geeignet ist, würde dann geprüft werden, wenn die Kandidatin tatsächlich eine Beamtenstelle und eben keinen Arbeitsvertrag als Angestellte bekommt. Ist das nachvollziehbar?

Vielen Dank für alle hilfreichen Erfahrungen und konstruktiven Hinweise!
MfG
Lusitania
« Last Edit: 01.11.2022 00:51 von Admin2 »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,911
Hallo,

ein Referendariat setzt ja erst mal das passende Fachstudium voraus. Hast Du denn neben dem Lehramtstudium ein anderes Studium, das Dich für gewünschten Laufbahn befähigt? Oder beabsichtigst Du als Anwärterin für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst zu studieren?

Der Abbruch des Referendariats ist m.E. unschädlich, solange Du nicht endgültig nicht bestanden hast. Vermutlich könntest Du sogar das Lehramt Ref beenden.


N8

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
ein lehramststudium befähigt ja u.u. auch gleichzeitig für andere laufbahnen, z.b. sprach- und kulturwissenschaftlicher dienst oder wissenschaftliche dienste

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,092
Wer der obigen Sachverhaltsschilderung nach zu urteilen hier noch ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befürwortet und sogar ermöglicht, gehört selber suspendiert. Potenzielle Rückfallgefahr in einigen Jahren wenn einen die stressiger und fauler werdenden Schüler an die Grenzen der persönlichen psychischen Belastbarkeit führen, und dann darf der Steuerzahler den Schlamassel ausbaden.  ::)

Winni

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 85
tja... Das Lehramtsstudium für das Gymnasium bereite bekanntlich rein gar nicht auf das vor, was danach kommt. Drei Fächer im Referendariat ist auch nur denen geraten, die keine anderen Verpflichtungen haben (alleinstehen, keine Hobbys und keine Freunde).
 
Gibt es nicht ggf. die Möglichkeit das Referendariat mit nur zwei Fächern zu wiederholen?
Wenn Du (ggf in einem anderen Bundesland) die Möglichkeit hast ein Ref. in Laufbahngruppe b zu machen, dann werden die dortigen Behörden Deine Eignung zu diesem Ref. schon geprüft haben. Inwieweit sich Diene derzeitige psychische Situation auswirkt, kann nur der zuständige Amtsarzt beurteilen. Verschweigen darfst Du dort aber nichts.

Und mit der Ernennung zur Beamtin/ zum Beamten geht man auch Verpflichtungen zur Gesunderhaltung ein

Lusitania

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Danke Clarion, N8 und Winni für eure Antworten.

@Clarion: Es ist tatsächlich so, wie N8 gesagt hat, dass ich mich für zwei konkrete Berufe interessiere, für die in Laufbahnen des höheren Dienstes ausgebildet wird und für die ich mit meinem Lehramtsstudium die formale Qualifikation erfülle. Ich habe darüber nur relativ allgemein gesprochen ("Laufbahn b)"), weil ich vermeiden möchte, dass z.B. aufseiten möglicher zukünftiger Dienstherren oder meines aktuellen Arbeitgebers Rückschlüsse auf meine Person möglich sind.

Für das Lehramtsreferendariat habe ich eine Wiedereinstellungszusage bekommen. Das heißt, dass ich es in den nächsten Jahren wieder aufnehmen könnte, weil ich es aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen musste.

@Winni: Was meinst du mit "werden die dortigen Behörden meine Eignung geprüft haben"? Ich bewerbe mich ja aktuell gerade erst.

Mich interessiert eben auch, wie kritisch Amtsärzte bei der Prüfung für angehende Referendare sind, wenn es um einen Beruf geht, in dem später ein Großteil der Referendariatsabsolventen im Angestelltenverhältnis arbeitet.

@Tagelöhner: Wenn du meinen Post richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass es gar nicht um ein zweites Lehramtsreferendariat geht. Daran hattest du aber offensichtlich kein Interesse - such' dir also bitte einen anderen Ort zum Pöbeln.


Winni

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 85
Danke Clarion, N8 und Winni für eure Antworten.

@Winni: Was meinst du mit "werden die dortigen Behörden meine Eignung geprüft haben"? Ich bewerbe mich ja aktuell gerade erst.

Mich interessiert eben auch, wie kritisch Amtsärzte bei der Prüfung für angehende Referendare sind, wenn es um einen Beruf geht, in dem später ein Großteil der Referendariatsabsolventen im Angestelltenverhältnis arbeitet.


Wenn Du Dich auf eine Beamtenstelle im Referendariat bewirbst, dann prüfen die Behörden (in Niedersachsen z. B. das Regionale Landesamt für Schule und Bildung und andere), ob Du mit Deinem abgeschlossenen Hochschulstudium (bei Dir sicher ein Master in....) bewerbungsfähig bist.
Ein Beispiel: Frau X hat Lehramt Gymnasium Deutsch/Geschichte studiert und wirft im Ref das Handtuch. Sie kommt einfach mit den lieben Kindern nicht klar. Frau X bewirbt sich um ein juristisches Ref, weil sie schon immer Richterin für Familienrecht werden wollte, aber ihr das Jurastudium zu schwer war.
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass Frau X für einen Ref-Platz für Jura eine zusage bekommt.

Deshalb mal die Frage: Welche Fächerkombi hast Du und was strebt Du an?

Welche Beurteilung ein Amtsarzt vornimmt, kann Dir wahrscheinlich keiner beantworten. Das kommt immer auf die schwere der Krankheit an und ob absehbar ist, dass sie befristet ist.
Ich habe schon von einem Fall gehört, da wurde einer Lehrkraft vor der Verbeamtung auferlegt ein paar Kilos abzunehmen und dann wieder vorzusprechen.

N8

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
@winni
lusitania schrieb doch - in dem teil des beitrags, den du nicht zitiert hast - dass sie keine näheren angaben zu der angestrebten laufbahn machen möchte.
und für die frage, wie amtsärzte eine laufende psychotherapie bewerten im hinblick auf eine beamtenverhältnis auf widerruf, spielt das doch auch keine rolle

Lusitania

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
@N8: Danke dafür - genau so ist es.

Es geht nicht darum, was ich vielleicht mit meinem Studium machen könnte oder nicht könnte. Sondern darum, ob ich bei der Bewerbung für ein Referendariat in einem Bereich, für den ich formal qualifiziert bin, Probleme bekomme aufgrund dessen, dass ich ein Lehramtsreferendariat abgebrochen habe und aktuell eine Therapie mache. Dass ich mit einem Lehramtsstudium nicht Richterin werden kann, ist mir auch bewusst.

Und es geht mir auch nicht darum, einfach "irgendwas" zu machen, nur um Beamtin zu werden. In den Bereichen im ÖD, die mich interessieren, werden die meisten in den meisten Ländern nach dem Ref einfach angestellt. Das wäre für mich vollkommen okay - das mögliche Problem auf dem Weg dahin ist nur die Ausbildung, die eben als Referendariat gestaltet ist. Wenn es nicht sein soll, bleibe ich eben bis auf weiteres in meinem jetzigen Job.

Ich erinnere mich aber noch, dass es im Referendariat fürs Lehramt auch Mitreferendare gab, die (denke ich) schon über der Altersgrenze waren, also Mitte 40 oder so. Sie konnten aber trotzdem das Referendariat machen, haben halt nur keine Aussicht mehr darauf, als Lehrer verbeamtet zu werden. Gibt es das in anderen Verwaltungslaufbahnen außer dem Lehramt auch? Ist das die "Gleichstellung" (- diesen Begriff habe ich, glaube ich, im Zusammenhang mit dem Thema Referendariat schonmal gelesen)?


32168

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Ein Scheitern in der einen Laufbahn führt nicht zur Nichtzulassung in anderen Laufbahnen.
Ich hab hier nur Lehramt auf dem Schirm, aber selbst wenn du für Gymnasien scheiterst, darfst du es für Grundschulen, Förderschulen oder Haupt- und Realschulen nochmal probieren, wenn du die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllst.

Mit deiner Erkrankung gehst du am besten offen um. Bring zu den Untersuchungen Arztberichte mit. Wahrscheinlich geht auf Widerruf/auf Probe klar. Die Lebenszeit könnte kritisch werden, wenn in der Widerrufs-/Probezeit noch mal was wäre. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden kannst, wirst du jedoch unbefristet angestellt, sofern die Eignung festgestellt wurde.

Vielleicht lässt du dich nochmal in Ruhe von deiner Gewerkschaft beraten.