Autor Thema: [NW] Stufenlaufzeit bei Wechsel vom Bund zum Land +Tariferhöhung  (Read 800 times)

Eitan

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Moin,

folgende Frage, auf die die Personalabteilung der aufnehmenden Behörde aber keine Antwort hatte.

Wenn man als Beamter von einer Bundesoberbehörde zum Land NRW wechselt, wie schaut das mit der Eingruppierung in die Erfahrungsstufen aus?

Ausgangslage: Abordnung mit Ziel der Versetzung
A6 Stufe 2 beim Bund mit aktuell 3,5 Jahren anrechnungsfähigen Zeiten.
Das Land NRW hat die Stufen 1 und 2 abgeschafft, also ist mir nach der Abordnung die Stufe 3 sicher.

Führen die 3,5 Jahre dazu, dass ich evtl. direkt die Stufe 4 bekomme (+ dann zeitnah Stufe 5, da in NRW die Laufzeiten 2 statt 3 Jahre betragen?)

Oder wird damit argumentiert, dass man beim Bund auch keine Stufe 3 hatte, sprich die Stufenlaufzeit fällt nach hinten über und man bekommt auch nur erstmal Stufe 3?

Nach Information der aktuellen Behörde werde ich während der Abordnung auch erstmal von denen bezahlt.
Wie schaut das aber dann aus wenn die Traifverhandlungen beim Bund abgeschlossen sind und ich dann fest beim Land NRW bin?
Bekomme ich dann die rückwirkende Besoldungsanpassung automatisch nachgezahlt?

Viele Grüße
Eitan
« Last Edit: 01.11.2022 00:52 von Admin2 »

clarion

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Hallo,

Du bekommst genau das Geld, das dein Dienstherr im Besoldungsgesetz zum jeweiligen Zeitpunkt für deine Gruppe und Stufe vorsieht. Das entspricht im übrigen auch nicht zwingend den Tariflöhnen!

Ich nehme an,  dass bei der Übernahme deine Laufbahn vom Land nachgezeichnet wird, als ob du von Beginn an beim Land gewesen wärst. Ich würde die Nachzeichnung jedenfalls beantragen, wenn es für dich günstiger ist.