Moin,
folgende Frage, auf die die Personalabteilung der aufnehmenden Behörde aber keine Antwort hatte.
Wenn man als Beamter von einer Bundesoberbehörde zum Land NRW wechselt, wie schaut das mit der Eingruppierung in die Erfahrungsstufen aus?
Ausgangslage: Abordnung mit Ziel der Versetzung
A6 Stufe 2 beim Bund mit aktuell 3,5 Jahren anrechnungsfähigen Zeiten.
Das Land NRW hat die Stufen 1 und 2 abgeschafft, also ist mir nach der Abordnung die Stufe 3 sicher.
Führen die 3,5 Jahre dazu, dass ich evtl. direkt die Stufe 4 bekomme (+ dann zeitnah Stufe 5, da in NRW die Laufzeiten 2 statt 3 Jahre betragen?)
Oder wird damit argumentiert, dass man beim Bund auch keine Stufe 3 hatte, sprich die Stufenlaufzeit fällt nach hinten über und man bekommt auch nur erstmal Stufe 3?
Nach Information der aktuellen Behörde werde ich während der Abordnung auch erstmal von denen bezahlt.
Wie schaut das aber dann aus wenn die Traifverhandlungen beim Bund abgeschlossen sind und ich dann fest beim Land NRW bin?
Bekomme ich dann die rückwirkende Besoldungsanpassung automatisch nachgezahlt?
Viele Grüße
Eitan