Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Anrechnung einschlägige Berufserfahrung als wiss. Mitarbeiter
JesuisSVA:
Nein. Die Regelung ist ganz einfach: einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr Stufe 2, einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Stufe 3. Nur bei unmittelbarer Wiedereinstellung beim Bund Berücksichtigung bisheriger Stufenlaufzeit.
Dispersion:
Alles klar, vielen Dank für deine Antworten. Das waren dann wohl gewissermaßen die teuersten 4 Tage meines Lebens ;D
WasDennNun:
--- Zitat von: Dispersion am 30.10.2022 16:50 ---Alles klar, vielen Dank für deine Antworten. Das waren dann wohl gewissermaßen die teuersten 4 Tage meines Lebens ;D
--- End quote ---
Ja, insbesondere ist es mir ein Rätsel, warum man den Arbeitsbeginn erst auf den 4. des Monats setzen muss.
Da verliert man ja auch noch den Urlaubsanspruch für den Monat.
Arbeitsbeginn und Unterschrift muss ja nicht am gleichen Tag liegen, insbesondere wenn die Tage davor keine Arbeitstage sind.
man lernt fürs Leben.
Du solltest bei zukünftigen AGs im TV Bereich immer auf die Anerkennung aller förderlichen Zeiten pochen und sonst ihnen den Rücken kehren!
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