Guten Tag,
ich war knapp 3 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität tätig, wobei knapp bedeutet, dass es nur 2 Jahre und 361 Tage waren, da der Vertrag erst zum 04. des ersten Monats unterschrieben werden konnte.
Danach habe ich eine Stelle bei einer Bundesbehörde als wissenschaftlicher Mitarbeiter angetreten, und meine Erfahrung als wissenschaftlicher Mitarbeiter sollte anerkannt werden.
Laut Schriftverkehr wurden mir wie vereinbart die Zeiten an der Universität als einschlägige Berufserfahrung anerkannt, allerdings nur in Stufe 2, da ja wegen der fehlenden Tage noch keine 3 Jahre einschlägige Erfahrung vorlagen, die für die Einstufung in Stufe 3 erforderlich gewesen wären. Auf meiner Gehaltsabrechnung stand nun, dass der Sprung in Erfahrungsstufe 3 erst in 2 Jahren erfolgt, die Zeit von 1 Jahr 361 Tage also "verfallen" ist.
Ich habe nun ein Angebot einer anderen Bundesbehörde, die mich in Erfahrungsstufe 3 eingruppieren möchte. Da die Zeit an der Uni nun aber mehr als 6 Monate zurückliegt (Stichwort schädliche Unterbrechung?), und aus meiner aktuellen
Abrechnung nur die zu übernehmende Stufe 2 hervorgeht, wollte ich fragen, ob es hier jemanden gibt, der sich mit der Thematik auskennt, und mir sagen könnte, ob oder wie eine Einstellung in Stufe 3 bei der neuen Behörde erfolgen könnte. Bei meinen google-Versuchen als Laie habe ich den Eindruck bekommen, dass bei wissenschaftlichen Mitarbeitern grundsätzlich die Erfahrungszeit als einschlägige Erfahrung übernommen werden muss- Ist es dem Arbeitgeber aber freigestellt, die "Stufenlaufzeit" innerhalb einer Stufe verfallen zu lassen?
Vielen Dank für die Hilfe
Viele Grüße
Dispersion