Hallo,
laut GEW-Webseiten haben 10 Bundesländer die Besoldung für Lehrkräfte aus Grund-, Haupt- und Realschule von A12 auf 13 angehoben. Weitere Bundesländer (NRW, ggf. NI) sollen folgen.
Wie sieht es aber mit Lehrkräften, z. B. in Niedersachsen im Angestelltenverhältnis aus. Hier gibt es ja quasi zwei Kategorien:
1. Die Vollerfüller (z. Zt. nach E11 eingruppiert)
2. Lehrkräfte mit nur einem Unterrichtsfach (z. Zt. nach E10 eingruppiert)
die Gruppe 1 müsste dann ja in E12 und die Gruppe 2 in E11 eingruppiert werden.
Dann stellt sich mir noch die Frage, ob bei einer Höhergruppierung die Stufe beibehalten wird oder ggf. heruntergestuft wird. Das tritt nur bei E11/4 - E12/3 auf.
VG