Wenn es als eine Abordnung realisiert wird, dann bist du nach den 5 Jahren wieder bei deiner alten Dienststelle.
Wie dich dann dein AG einsetzt, sei mal dahingestellt.
Wenn es als eine Versetzung realisiert wird, dann bist du bei der neuen Dienststelle und nach den 5 Jahren weiter bei dieser (neuen) Dienststelle.
Wie dich dann dein AG einsetzt, sei mal dahingestellt.
Er kann dich dann ja auch einer 3. Dienststelle einsetzen oder wieder zur alten oder...