Krankmeldung

Begonnen von AndreasHL, 30.10.2022 01:08

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AndreasHL

Hallo,

eine Kollegin (Landesbehörde) ist vier Arbeitstage krank, von Montag bis Donnerstag. Sie legt keine Krankschreibung vor, und der Dienstvorgesetzte nimmt das so hin.

Geregelt ist alles in§ 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Darf ein Vorgesetzter einfach dagegen verstoßen?

Viele Grüße

Andreas

Britta2

Niemand weiß, was genau zwischen Mitarbeiterin und Vorgesetzten abgesprochen war.
Wenn sie rechtzeitig über die Erkrankung informiert hat und ein Attest nachreichen wird, dann passt das.
Falls sie einen der 4 Tage als Freizeitausgleich für Überstunden arechnet in Absprache mit dem Vorgesetzten - passt das auch. Bei manchen Gelegenheiten hat der Mitarbeiter auch Anspruch auf einen unbezahlten Tag ...
Wie gesagt - es gibt viele Möglichkeiten.

JesuisSVA

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern untereinander.

Britta2

Zitat von: JesuisSVA in 30.10.2022 07:58
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern untereinander.

Schon. Ich hinterfrage lediglich, ob hier irgendjemand irgenjemanden ans Bein pi.. will.
Soll am Stuhl vom Chef gesägt werden und das mit Zuarbeit von hier - oder soll die Kollegin abgemahnt werden?
Vielleicht sind jene 4 Tage Abweseheit ja auch ganz anders abgerechnet, es wurde nur nicht an die große Glocke gehängt. Möglichkeit der Erledigung von Tätigkt im Homeoffice während einer Erkältung etc - gibts auch bei uns.
Trotzdem ist derjenige krank, arbeitet aber trotzdem. Und trotzdem gibts auch da Leute, denen das nicht passt. Öffentlicher Dienst halt.

JesuisSVA

Wenn mich interessieren würde, was Du hinterfragst, hätte ich Dir eine Rolle Alufolie für einen schicken neuen Hut geschickt.

AndreasHL

Na ja, es ist halt das Menschliche/allzu Menschliche.

,,Oh, die ist sowieso der Liebling vom Abteilungsleiter, und jetzt muss sie nicht mal eine Krankmeldung vorlegen, obwohl sie vier Tage krank war."

Dann fallen den Kollegen noch all die anderen Dinge ein, die sie am Chef nerven, und schon ist die Stimmung bei fast allen auf dem Tiefpunkt.

Mich interessierte aber, ob ein Vorgesetzter einfach die gesetzlichen Vorgaben ignorieren kann.

Viele Grüße

Andreas

Organisator

Zitat von: AndreasHL in 31.10.2022 08:42
Mich interessierte aber, ob ein Vorgesetzter einfach die gesetzlichen Vorgaben ignorieren kann.

Das hat SVA schon anklingen lassen:

Zitat von: JesuisSVA in 30.10.2022 07:58
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nicht das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern untereinander.

Insofern spielt das Verhalten des Vorgesetzten, wenn der nicht zugleich AG ist, überhaupt keine Rolle.

Bastel

Zitat von: AndreasHL in 31.10.2022 08:42
Na ja, es ist halt das Menschliche/allzu Menschliche.

,,Oh, die ist sowieso der Liebling vom Abteilungsleiter, und jetzt muss sie nicht mal eine Krankmeldung vorlegen, obwohl sie vier Tage krank war."

Dann fallen den Kollegen noch all die anderen Dinge ein, die sie am Chef nerven, und schon ist die Stimmung bei fast allen auf dem Tiefpunkt.

Mich interessierte aber, ob ein Vorgesetzter einfach die gesetzlichen Vorgaben ignorieren kann.

Viele Grüße

Andreas

Woher wissen den die Kollegen ob eine Krankmeldung vorliegt? Wird das per E-Mail Verteiler verkündet?

Rumo1895

Zitat von: AndreasHL in 31.10.2022 08:42
Na ja, es ist halt das Menschliche/allzu Menschliche.

,,Oh, die ist sowieso der Liebling vom Abteilungsleiter, und jetzt muss sie nicht mal eine Krankmeldung vorlegen, obwohl sie vier Tage krank war."

Dann fallen den Kollegen noch all die anderen Dinge ein, die sie am Chef nerven, und schon ist die Stimmung bei fast allen auf dem Tiefpunkt.

Mich interessierte aber, ob ein Vorgesetzter einfach die gesetzlichen Vorgaben ignorieren kann.

Viele Grüße

Andreas

Was ist das denn für ein Kindergarten ? "Das ist so ungerecht..." Mein Gott - solange der Vorgesetzte/der Arbeitgeber nicht eure Rechte verletzt werdet ihr damit leben müssen dass manche eben gleicher sind als andere.
Wenn der Arbeitgeber z.B. jemand bei vollen Bezügen freistellt ergibt sich ja auch nicht die Pflicht anderen unter Verzicht auf die Arbeitsleistung das Gehalt zu zahlen.