Hallo,
ich werde am 01.04.2023 Beamter auf Probe im mittleren Dienst. Die Probezeit dauert 2 Jahre. Jetzt habe ich gehört dass nach Art. 36 (2) LlbG Zeiten einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden können.
Ich war vorher 6 Jahre im öffentlichen Dienst. Leider in einer völlig anderen Fachrichtung.
Könnte mir evtl. trotzdem die Zeit angerechnet werden und ich habe eine Chance auf Verkürzung der Probezeit?
Danke für eure Hilfe