Autor Thema: [Allg] Berücksichtigungsfähige Zeit in der Probezeit  (Read 1156 times)

Hufi88

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Hallo,

ich werde am 01.04.2023 Beamter auf Probe im mittleren Dienst. Die Probezeit dauert 2 Jahre. Jetzt habe ich gehört dass nach Art. 36 (2) LlbG Zeiten einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden können.

Ich war vorher 6 Jahre im öffentlichen Dienst. Leider in einer völlig anderen Fachrichtung.

Könnte mir evtl. trotzdem die Zeit angerechnet werden und ich habe eine Chance auf Verkürzung der Probezeit?

Danke für eure Hilfe
« Last Edit: 02.11.2022 23:28 von Admin2 »

Matze1986

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Antw:Berücksichtigungsfähige Zeit in der Probezeit
« Antwort #1 am: 02.11.2022 14:20 »
Wenn die Tätigkeit vergleichbar mit dem mD ist können Zeiten angerechnet werden, auch auf die Probezeit. Jedoch bleibt es bei einer Mindestprobezeit von einem Jahr.