Autor Thema: Überstunden  (Read 3052 times)

Stressant

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Überstunden
« am: 02.11.2022 18:38 »
Guten Tag,

ich habe mal eine Frage zu Überstunden:
Ich habe 40 Wochenstunden, die im System automatisch von Mo-Fr. je 8 Stunden aufgeteilt werden.
Wir haben Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit von 9-14 Uhr.

Diese Woche wurden mir mehr oder weniger kurzfristig ziemlich viele Aufgaben und noch ein mehrstündigen Termin am Samstag von meinem Chef aufertragen. Vorraussichtlich schaffe ich das nicht in meinen 40 Wochenstunden.

Wenn ich Samstag den Termin wahrnehme und damit auf z.B. 43 Wochenstunden komme - kommen die dann auf das Überstundenkonto mit Zuschlag oder werden als Gleitzeit auf das Gleitzeitkonto ohne Zuschlag angerechnet. Muss ich die vorher beantragen? Muss ich meinem Chef das vorher bescheid gegeben? Muss ich die Übertsunden überhaupt machen?

Sorry, wenn ich Überstunden und Gleitzeit vom Begriff verwechsel.

Viele Grüße
Stressant.
« Last Edit: 02.11.2022 18:52 von Stressant »

WasDennNun

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Antw:Überstunden
« Antwort #1 am: 03.11.2022 05:30 »
Der AG kann Überstunden anordnen.
Ob dein Chef es kann und darf, kann keiner hier wissen.
Kannst ja mal deinen PR fragen.
Oder deinen Personaler.
In einigen BL muss der PR sogar vorab zustimmen.

Wenn du deine Arbeit in den 40h nicht schaffst, dann lasse sie liegen oder nutze die Gleitzeit dafür oder lasse dir Überstunden anordnen.

Also was für antworten erwartest du vom Forum hier?

JesuisSVA

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Antw:Überstunden
« Antwort #2 am: 05.11.2022 07:58 »
Überstunden können nicht angeordnet werden. Überstunden entstehen unter bestimmten Voraussetzungen aus angeordneten Arbeitsstunden.

magheinz

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Antw:Überstunden
« Antwort #3 am: 19.11.2022 09:31 »
Überstunden können nicht angeordnet werden. Überstunden entstehen unter bestimmten Voraussetzungen aus angeordneten Arbeitsstunden.
Das ist doch genau der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden. Zweiteres werden angeordnet. Steht auch so im TvÖD

JesuisSVA

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Antw:Überstunden
« Antwort #4 am: 19.11.2022 09:43 »
Nein. Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten (§ 7 Abs. 6 TVÖD), Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden (§ 7 Abs. 7 TVÖD). Daraus folgt, dass die in Mehrarbeit geleisteten Stunden angeordnet oder nicht angeordnet sein können, sie jedenfalls aber nur durch Teilzeitbeschäftigte geleistet werden kann. Und es folgt daraus, dass Überstunden nicht angeordnet werden können, sondern unter bestimmten Umständen aus angeordneten Arbeitsstunden entstehen können. Angesichts Deiner Behauptung
Das ist doch genau der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden. Zweiteres werden angeordnet. Steht auch so im TvÖD
folgt, dass Du den TVÖD entweder nicht gelesen oder ihn nicht verstanden hast. Welche der beiden Optionen trifft zu?