Nein. Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten (§ 7 Abs. 6 TVÖD), Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden (§ 7 Abs. 7 TVÖD). Daraus folgt, dass die in Mehrarbeit geleisteten Stunden angeordnet oder nicht angeordnet sein können, sie jedenfalls aber nur durch Teilzeitbeschäftigte geleistet werden kann. Und es folgt daraus, dass Überstunden nicht angeordnet werden können, sondern unter bestimmten Umständen aus angeordneten Arbeitsstunden entstehen können. Angesichts Deiner Behauptung
Das ist doch genau der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden. Zweiteres werden angeordnet. Steht auch so im TvÖD
folgt, dass Du den TVÖD entweder nicht gelesen oder ihn nicht verstanden hast. Welche der beiden Optionen trifft zu?