Urlaubssperre

Begonnen von magheinz, 18.11.2022 22:17

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magheinz

Mal angenommen eine Gallerie, ein Museum o.ä. möchte einen Mitarbeiter Einen Urlaub nicht genehmigen, weil "so kurz vor der Ausstellungseröffnung geht das nicht".
Ist das eine mitbestimmungspflichtige Urlaubsregelung?

BalBund

wurde die Ablehnung bereits schriftlich gemacht? Oder hat der Vorgesetzte nur gesagt "Lass mal, dat geht nicht"?

WasDennNun

Zitat von: magheinz in 18.11.2022 22:17
Mal angenommen eine Gallerie, ein Museum o.ä. möchte einen Mitarbeiter Einen Urlaub nicht genehmigen, weil "so kurz vor der Ausstellungseröffnung geht das nicht".
Ist das eine mitbestimmungspflichtige Urlaubsregelung?
Kommt auf das Personalvertretungsgesetzt an.

magheinz

Es wurde in einem Vorstellungsgespräch gegenüber dem Bewerber erwähnt.
Das BpersVG greift.

Rumo1895

§7 Bundesurlaubsgesetz spricht ja von dringenden betrieblichen Belangen - ist jetzt bei einer kurz bevorstehenden Ausstellungseröffnung nicht völlig unplausibel als Unterform der saisonalen Mehrarbeit.

Organisator

Zitat von: Rumo1895 in 21.11.2022 11:15
§7 Bundesurlaubsgesetz spricht ja von dringenden betrieblichen Belangen - ist jetzt bei einer kurz bevorstehenden Ausstellungseröffnung nicht völlig unplausibel als Unterform der saisonalen Mehrarbeit.

Die Frage war ja nach der Mitbestimmungspflicht und diese ergibt sich nunmal aus dem BPersVG

WasDennNun

Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 21.11.2022 11:59
Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?

Erst danach, wenn es zu keiner Einigung zwischen AN und AG kommt - 80/1 Nr. 6

JesuisSVA

Zitat von: WasDennNun in 21.11.2022 11:59
Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?

Ja. Das BPersVG regelt die Mitbestimmung vom PR, nicht vom BR. Dort, wo das BPersVG gilt, kann es auch keinen BR geben.