Autor Thema: Familienzuschlag „Stief“-Kind Unverheiratet  (Read 1144 times)

Ille2007

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Hallo zusammen!
Leidiges Thema Familienzuschlag 🙈

Ich hab jetzt so viel Gesetzestext gelesen, dass es mir unklarer scheint als vorher:
Ich - Soldatin - lebe mit einem Mann unverheiratet zusammen.
SEINE Tochter wohnt ebenfalls bei uns - er bezieht das Kindergeld.
Außer mir ist keiner (in der Patchwork) im Dienst.

Das ich unverheiratet keinen Familienzuschlag für den Mann bekomme ist mir völlig klar.
Aber für das bei uns im Haus lebende Kind? 🤔

Vielen Dank im Voraus für eure Infos 🙏🏽🙏🏽🙏🏽

Max Bommel

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Antw:Familienzuschlag „Stief“-Kind Unverheiratet
« Antwort #1 am: 02.11.2022 19:55 »
Da erscheint mir nichts unklar. Für das Kind des Lebensgefährten bekommst du keinen familienzuschlag, da du für dieses Kind auch keinen Anspruch auf das Kindergeld hättest.

Ille2007

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Antw:Familienzuschlag „Stief“-Kind Unverheiratet
« Antwort #2 am: 02.11.2022 20:19 »
Ich war mir nicht sicher  - Dank Dir!