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Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?

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DerMeister:
Hallo,

ich habe mal eine Eingruppierungsfrage an die Profis:
Bleiben bei einer Höhergruppierung von E9A Stufe 6 nach E9B die vorhandenen Zulagen, noch aus BAT Zeiten, erhalten? Es geht um die Meisterzulage und um die Bewährungszulage Vb
Falls nicht, wäre ja eine Höhergruppierung nach E9b Stufe 5 ein echtes Minusgeschäft.  :-[
Oder muss man dann stufengleich höhergruppiert werden?

Danke für eure Hilfe und viele Grüße,

Der Meister

Jockel:
Die Besitzstandszulagen sind bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen. ggf. gibt es dann bis zu 180 Euro Garantiebetrag (gedeckelt auf stufengleich). § 17 Abs. 4 Satz 2 letzte Alternative.

DerMeister:
Moin Jockel,

vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir weiter

Isie:
Das gilt nicht für Funktionszulagen, hier die Meisterzulage, sondern nur für Vergütungsgruppenzulagen, hier vermutlich die Bewährungszulage. Zulagen spielen aber keine Rolle bei der Stufenfestsetzung, sondern nur bei der Ermittlung des Garantiebetrages, soweit es sich um Vergütungshruppenzulagen (bzw. Entgeltgruppenzulagen nach TV-L) handelt.

Jockel:
Ja, die Meisterzulage fällt weg. Sorry, unscharf formuliert.

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