Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung  (Read 2277 times)

Sebastian2

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Stufenlaufzeitverkürzung
« am: 03.11.2022 14:11 »
Moin. Ich erhalte zur Zeit die EG 9b, Stufe 3. Ich bin am überlegen einen Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung zu stellen. Wie wird es bei euch gehandhabt? Werden die Anträge bei euch grundsätzlich abgelehnt oder hatte schon jemand Erfolg?

Organisator

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #1 am: 03.11.2022 14:48 »
Da ein Antrag nicht vorgesehen ist, kann er kaum Aussicht auf Erfolg haben. vgl. Antrag auf Höhergruppierung.

Schokobon

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #2 am: 03.11.2022 17:23 »
Es gibt keinen Anspruch auf eine Stufenlaufzeitverkürzung.
Wenn du der Meinung bist, dass du überdurchschnittliche Arbeitsleistungen erbringst (vgl. § 16 Abs. 2) dann kannst du das deinem Arbeitgeber mitteilen. Was er dann damit macht siehst du ja dann. Oder auch nicht.

MH

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #3 am: 03.11.2022 18:44 »
Man stellt keinen Antrag. Sowas gibt es nicht und ist nicht vorgesehen. Man wird von seinem Vorgesetzten vorgeschlagen und es muss die überdurchschnittliche Arbeitsleistung angegeben/begründet werden. In einer jährlichen "Konferenz" (meist im Oktober) wird durch die "Götter" da oben entschieden, ob ja oder nein. Es gibt Fristen die zu beachten sind. Während jeder Entwicklungsstufe könnte eine Stufenlaufzeitverkürzung gewährt werden.   
Zumindest läuft es so im TV-BA (angelehnt an den TVöd-Bund)
Ich selbst habe eine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten und so lief es bei mir ab.