Autor Thema: Fortbildungs-/Entwicklungsmöglichkeiten bei Landesbehörde  (Read 1870 times)

lynx163

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Hallo zusammen,

ich bin noch recht neu im ÖD. Ich arbeite erst seit März 2022 bei einer Landespolizeibehörde in NRW als Tarifangestellte (EG 9a). Ich habe Abitur, eine abgeschlossene kaufm. Ausbildung sowie mehr als 10 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft in diversen Unternehmen. Ich bin Mitte/Ende 30 und ich wüsste gern, welche Möglichkeiten ich "überhaupt" zwecks Weiterbildung oder Gehaltsanpassung in ferner Zukunft im ÖD habe. In der Personalabteilung konnte mir keiner wirklich weiterhelfen und generell habe ich das Gefühl, dass dies Thema eher unerwünscht ist bzw. keiner sich damit auskennt.

Bis jetzt bin ich aufmerksam geworden auf diese unterschiedlichen Punkte:

- berufsbegleitende Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin: Sollte man hier das Auswahlverfahren bestehen, wäre diese Weiterbildungsmöglichkeit wirklich sehr interessant, doch was genau würde sie mir bringen? Irgendwie kann ich das selbst schlecht einschätzen und mir kann das auch keiner so genau sagen. Es ist ja kein Studium - hat man beruflich wirklich Vorteile bzw. welche Einkommensgruppe kann man damit gut erreichen? Mehr als die 9a? Denn sollte es am Ende eigentlich nicht wirklich einen Vorteil mit sich bringen, würde ich mir den Aufwand nicht antun. Und verstehe ich es richtig, dass man hier eh erst einige Jahre Berufserfahrung im ÖD vorweisen muss, um sich zu bewerben?

- duales Studium (Regierungsinspektorin): Wäre inhaltlich auch voll mein Ding und ich würde gerne eine Bewerbung für das laufende Auswahlverfahren einreichen, jedoch wäre der aktuelle Job dann ja futsch und man wäre erst einmal wieder mehrere Jahre auf ein sehr geringes Gehalt runter geschraubt. Wie man das finanziell stemmen soll, wenn schon die Miete den Nettolohn des dualen Studiums zu zwei Dritteln verschlingt - keine Ahnung. Vorteil am Ende: Verbeamtung + langfristig höhere Einkommenschancen, vorausgesetzt, man besteht das Auswahlverfahren und packt das Studium - hier hätte ich aber nur noch 1-2 Versuche, da man bei Einstellung das 39. Lebensjahr nicht vollendet haben darf

- lt. TV-L kann eine Zulage zum Gehalt gewährt oder der Stufenaufstieg beschleunigt werden. Schön und gut - doch lt. unserer Personalabteilung steht das zwar im TV, wird aber in der Behörde nicht angewandt. Niemals. -.- Kennt jemand das Problem?

- Verbeamtung als Quereinsteiger: Gibt es durchaus, z. B. bei der Bundeswehr, Kommunen usw. Aber nicht bei der Polizei bzw. nur in sehr sehr seltenen Ausnahmefällen, wurde mir jedenfalls gesagt. Scheidet also auch aus. Oder gibt es da doch irgendwo Möglichkeiten, abgesehen vom dualen Verwaltungsstudium. Ehrlich gesagt hatte ich hierauf ein bisschen gehofft, da mir bei Unterzeichnung des Vertrags zwischen den Zeilen gesagt wurde, dass dies im Kommen sei und man das immer mehr als gutes Mittel sieht, um fähige Mitarbeiter halten zu können..blabla... Aber bei erneuter Nachfrage: Nein, wird hier nie gemacht.

Ihr seht, viele Fragezeichen in meinem Kopf. Ich habe mich durch viele Seiten geforstet, mit dem Personalrat gesprochen, Vorgesetzte angefragt, die Fortbildungskataloge durchgeschaut, die Seiten des IM dazu gelesen, die Weiterbildungsträger angerufen, ziehe auch ein Fernstudium auf eigene Kosten in Erwägung und habe mich bereits für kleine Weiterbildungskurse angemeldet. Ich möchte keinesfalls irgendeine Führungsposition oder Ähnliches einnehmen, dafür bin ich nicht der Typ. Aber mehr Verantwortung und/oder Sicherheit (Beamtenstatus) und mehr auf dem Konto wäre schon nett :)

Und irgendwie weiß ich nicht, welche Möglichkeiten es evtl. noch so gibt und ob jemand vielleicht andere Erfahrungen mit den genannten Punkten hat oder sagen kann, was sich bei ihm gelohnt hat.

Danke vorab und liebe Grüße
lynx

Organisator

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1. Viele Behörden sehen das als Voraussetzung, um auf Entgeltgruppen höher als E9a zu kommen. Erfolgt in der Regel berufsbegleitend und wird vom AG angeboten

2. Schnellste Variante, um in den gD zu kommen, wenn auch zunächst mit Einkommensverlust

3. Ist eine Kann-Regelung, die auch "Niemals" angewandt werden kann.

4. wäre bei deiner Biographie ohnehin nur im mD, also in A6, möglich.

Tariflich wäre auch eine höherwertige Tätigkeit (z.B. E 11) möglich, aber viele Behörden setzen dafür ein Studium oder den Verwaltungslehrgang 2 voraus.

lynx163

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Hallo und vielen Dank für die Antwort,

ja, ich habe auch schon gesehen bzw. mitbekommen, dass für eine E10 und höher dann eigentlich in jedem Fall ein Studium oder eine andere Qualifizierung Voraussetzung ist. Daher mein Gedanke, irgendwie noch "mehr aus mir zu machen", da ich es mir fachlich definitiv zutraue und die "grauen Zellen" es noch mitmachen   ::)

Der Verwaltungslehrgang 2 ist also die Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt, wenn ich das richtig verstanden habe? Und was ist der Verwaltungslehrgang 1?

Diese Weiterbildung wäre auf jeden Fall interessant für mich, außerdem gibt es hier nicht die Altersbeschränkung wie beim dualen Studium zur Regierungsinspektorin. Ich hätte also trotz meines Alters noch mehr als 1 Versuch, falls es beim 1. Auswahlverfahren nicht klappen sollte.

Dazu noch zwei Fragen: Kann man als RBe, die vorher jahrelang nicht im ÖD tätig war, das Auswahlverfahren für diese Qualifizierung überhaupt realistisch bestehen? Natürlich muss man sich auf so etwas vorbereiten - wie überall, das ist mir klar. Habe auch schon mal so ein Verfahren bei der Bundeswehr absolviert und das hat auch ganz gut geklappt. Aber ich hatte mich durch das Infomaterial für diesen Fachwirt geklickt und dort sah es für mich so aus, als müsste man bestenfalls schon Verwaltungsfachangestellte sein, um das Grundwissen der öffentlichen Verwaltung mitzubringen.

Drei Kolleginnen aus meinem Team haben dieses Auswahlverfahren wohl vor einigen Jahren mitgemacht und alle drei sind durchgefallen, dabei arbeiten sie seit mehr als 10 - 20 Jahren im ÖD und sind nicht auf den Kopf gefallen. Das hat mich schon ein wenig abgeschreckt.

Und verstehe ich es richtig, dass man zwingend X Jahre im ÖD gearbeitet haben muss, um sich zu bewerben?

Ja, das mit der Verbeamtung im mittleren Dienst war mir bewusst, fänd's nur interessant zu wissen, warum das in einigen Behörden als Quereinsteiger möglich und in anderen absolut nicht gewünscht ist. Ich hatte zuvor eine Zusage für den mD bei einer Bundesbehörde, habe mich aber aufgrund von Standort und Interessen dann doch für die Stelle als RBe bei der Landesbehörde entschieden und mir die Entscheidung echt nicht leicht gemacht. Darf mich also nicht beschweren :) Vielleicht ist es auch der Unterschied von Bundes- und Landesbehörde...

Danke erst einmal fürs Lesen und die Infos und ein schönes Wochenende an alle.

Viele Grüße :)



Kotrast

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Hallo, lynx163,

um was für ein Auswahlverfahren geht es denn beim AL bzw. BL? Du schreibst Verwaltungsfachwirt. Das wäre der BLII?

Ich kann nur sagen, dass ich als Quereinsteigerin bei einer obersten Landesbehörde - allerdings in einem anderen Bundesland - jahrelang für den (damals noch) AL I kämpfen musste. Ich wurde immer abgewimmelt mit den Aussagen, ich wäre entweder noch zu jung (war damals um die 30) oder aber, der wäre nicht nötig, weil man auch so vorwärts kommen kann.

Irgendwann wurden wir einem anderen Ressort zugeschlagen und dort durften jedes Jahr mehrere Leute an einem einjährigen Einführungslehrgang teilnehmen. Derjenige, der den am besten abschloss, durfte dann auf Kosten des AG berufsbegleitend den AL I machen. Ich hab gleich im ersten Jahr dort teilgenommen und dann den AL I gemacht.

Das war jede Menge Arbeit und Freizeit Geschichte. Aber das hat sich echt gelohnt. Ich habe dort verdammt viel für mein weiteres privates und berufliches Leben gelernt. Das hilft mir jetzt im Beruf enorm. Gerade, wie man mit Gesetzestexten umgeht, wie man Bescheide erstellt, welche Rechtsbehelfe es gibt, wie man als Verwaltung handelt etc. Das hat mich auch privat manchmal gerettet, weil ich einfach wusste, was kommt, was ich machen, wo ich nachlesen kann und zudem hat man in der Arbeit Kommentare frei zur Verfügung.

Den AL II hätte ich selbst bezahlen müssen, weshalb ich ihn nicht dran gehängt habe. 8.000 Euro hatte ich einfach nicht übrig. Mein AG hat den nicht bezahlt, da der Kurs sich überwiegend auf die Kommunalverwaltung bezieht. Für uns als oberste Landesbehörde wäre das dort vermittelte Wissen nicht notwendig (was ich jedoch vehement bestreiten würde).

Angefangen habe ich mit BAT 9, aktuell bin ich in E11 und werde demnächst nach E12 höhergruppiert (bekomme ein neues Aufgabengebiet). Ich habe übrigens weder Abitur noch eine artverwandte Büroausbildung. Aber ich habe mich einfach durchgeackert, Aus- und diverse Fortbildungen gemacht. Alles, was mir half, mich in neue Aufgabengebiete gut einzuarbeiten. Für mich hat sich das gelohnt. Auch, wenn andere das sicher schneller und einfacher geschafft hätten, war es für mich der richtige Weg.

Viele Grüße!

JesuisSVA

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BAT IX entsprach ja der heutigen E2. Von E2 in E12 ist eine steile Karriere, auch wenn es 17 Berufsjahre oder mehr waren.

Kotrast

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Es sind sogar ein paar Jahre mehr, JesuisSVA. Ziemlich bald sind es 28 Jahre. Ich bin also Spätentwickler  ;D

Irgendwie bin ich da so reingerutscht und bin für das, was ich erreicht habe und das Vertrauen, das in mich gesetzt wurde, sehr, sehr dankbar.

Niemand kann lynx163 die Entscheidung abnehmen, aber zumindest wollte ich - als sonst nur stiller Leser in diesem Forum - aufzeigen, dass es auch als anfangs kleiner Angestellter nach oben gehen kann.

lynx163

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Hallo und danke @Kotrast für deine Erfahrungen und Einschätzungen. Freut mich sehr, dass du solch einen Erfolg hattest und dir ja Einiges erarbeitet hast. Glückwunsch dazu ;)

Ja, es geht um den Lehrgang II, also Verwaltungsfachwirt. Das wird von der Karriere-Seite des IM ausgeschrieben und dort kann man sich jährlich bewerben, denke ich. Das Auswahlverfahren ähnelt dem Verfahren für das duale Studium zur Regierungsinspektorin, also klassischer PC-Test, Interview und die schrecklichen Rollenspiele :/

Sollte man hier bestehen, kann man das Ganze berufsbegleitend (ich glaube blockweise) absolvieren und wird dann freigestellt während der Theorie- und Praxistage. Das finde ich ziemlich toll und es ist halt ne super Chance, wenn man es überhaupt so weit schafft.

Ich frage mich nur, ob man diesen AL II bzw. das vorgeschaltete Auswahlverfahren überhaupt (gut) bestehen kann, wenn man den AL I nicht belegt hat? Das ganze Basiswissen zur öffentlichen Verwaltung, den Rechtsangelegenheiten usw. fehlt mir halt komplett. Ich kann nicht einschätzen, wie weit man sich das "mal eben so" nebenbei selbst aneignen kann, um für das Auswahlverfahren gewappnet zu sein. Wie gesagt, meine Kolleginnen sind da alle durchgerasselt...

Werde mich die Tage mal bei einer Ansprechpartnerin im IM melden, die wohl für diese Weiterbildungen als Kontaktperson dient und mich dort über ein paar Dinge erkundigen.

Die Möglichkeit zu dieser Weiterbildung/Qualifizierung wurde bei uns gezielt an alle Mitarbeiter im Haus per E-Mail
verschickt, es besteht also eigentlich schon ein Interesse daran, wenn Mitarbeiter sich dort bewerben möchten - ich vermute nur, die Zahl der Bewerber ist immens und die Chancen nicht so hoch. Und ich muss gestehen, dass gerade der mündliche Part mit Rollenspiel und Co. der absolute Horror für mich ist :-[ Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt oder wie sagt man so schön...

Euch einen schönen Abend und viele Grüße

JesuisSVA

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Der VL/AL I wurde erdacht, um ungelernte Schreibkräfte, deren einzige Qualifikation Rechtschreibung und Maschinenschreiben von der Bandaufnahme war, dazu zu befähigen, simple Verwaltungsaufgaben der Qualität bloße Rechtsanwendung zu befähigen. Wer sich so etwas mit Abitur und Berufsausbildung nicht selber erschließen kann, sollte sich am VL/AL II besser nicht versuchen.

lynx163

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Also ich höre da einen leicht kritischen Unterton im letzten Satz ;)

Ich zweifle nicht an, dass ich "so etwas mit Abitur und Berufsausbildung" schon irgendwie hinbekommen würde, bin ja nicht auf den Kopf gefallen 8)

Ich kann nur den Schwierigkeitsgrad nicht einschätzen, da in manchen Informationsquellen die Voraussetzungen für AL II und Unterscheidungen zwischen I und II weitaus schwieriger formuliert sind als in deiner "Umschreibung".

Werde die Ansprechpartnerin im IM diese Woche noch kontaktieren und auch weiter in Foren Erfahrungsberichte dazu lesen, dann sind sicher alle Fragen geklärt.

Danke für deine Einschätzung und LG