Autor Thema: Angeordnete Mehrarbeit trotz fehlender Betreuungsmöglichkeit des Kindes  (Read 3428 times)

Quattro

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Hallo und guten Tag!


Ich muss mich leider heute mit einem unangenehmen Thema/einer unangenehmen Frage an euch wenden!

Ich bin Polizeibeamter des Landes Hessen.

Nach der Beendigung meiner Elternzeit habe ich vor kurzem meinen Dienst wieder aufgenommen. Meine Frau ist ebenfalls Beamtin (Grundschule) und genauso wie ich in Vollzeit tätig.


Zu meinem Problem:

Mein Vorgesetzter hat mich heute gegen 16 Uhr angerufen und mir mitgeteilt, dass ich Morgen zum Tagdienst (ca 0600-1800 Uhr) zu erscheinen habe.

Ich habe ihm gesagt, dass dies nicht möglich ist, da ich in dieser Zeit auf unseren Sohn (13 Monate) aufpassen muss. Eine anderweitige Unterbringung ist nicht möglich, da alle in Frage kommenden Personen ebenfalls berufstätig sind. Zur Kindertagesmutter geht er von Mo-Mi.

Auf meinen Einwand hin hieß es nur "Ist mir egal, ich ordne dir das an."

Das ganze ging dann noch ein paar Mal hin und her, wobei sich die Gemüter immer weiter erhitzten... >:(


Meine Frage ist: Kann er dies wirklich einfach so anordnen, ohne Rücksicht auf meine Situation zu nehmen?


Gemäß § 61 HBG kann ich zwar zur Mehrarbeit verpflichtet werden, jedoch nur wenn dies ZWINGENDE dienstliche Verhältnisse erfordern.

Und genau da sehe ich meinen Angriffspunkt, denn das Fehlen eines Mitarbeiters aus der Schicht kann ohne weiteres kurzfristig durch einen Kollegen der Ermittlungsgruppe, welche sowieso da sind, kompensiert werden.

Des Weiteren sagte mein Vorgesetzter, er habe alle in Frage kommenden Kollegen abtelefoniert. Diese Aussage konnte durch eigene Recherche im Nachgang widerlegt werden. Er hat nämlich z.B. meinen Dienstgruppenleiter NICHT angerufen.


Welche Möglichkeiten innerhalb des Beamtenapparats gibt es für mich, oder bin ich hier auf dem totalen Holzweg.


Vorab vielen Dank und ein geruhsames Wochenende. ;)