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[Allg] Übernahme in die Beamtenlaufbahn

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Ballanation:
§ 20 Einstellung, Probezeit

(1) 1Die Einstellung der Beamtin oder des Beamten ist nur in dem Eingangsamt ihrer oder seiner Laufbahn zulässig. 2Im Falle der Wiederbegründung eines Beamtenverhältnisses kann die Beamtin oder der Beamte in dem Amt eingestellt werden, dessen Übertragung im früheren Beamtenverhältnis zulässig gewesen wäre. 3Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Landespersonalamts im Einvernehmen mit dem für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerium und im Benehmen mit der Landespersonalkommission. 4Erhebt die Landespersonalkommission Bedenken, so entscheidet die Landesregierung. 5Bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bedürfen Ausnahmen der Zustimmung der Direktorin oder des Direktors des Landespersonalamts und der obersten Dienstbehörde.

So würde auch eine Einstellung abweichend der A9 umsetzbar sein.

Bei mir hat es so funktioniert.

Organisator:
Aber auch dazu bedarf es der Laufbahnbefähigung für den gD, die hinsichtlich der Bildungsvoraussetzung fraglich ist.

Ballanation:

--- Zitat von: Organisator am 08.11.2022 17:23 ---Aber auch dazu bedarf es der Laufbahnbefähigung für den gD, die hinsichtlich der Bildungsvoraussetzung fraglich ist.

--- End quote ---

Da stimme ich dir zu, mir ging es nur um das Eingangsamt. :)

Organisator:

--- Zitat von: Ballanation am 08.11.2022 17:39 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.11.2022 17:23 ---Aber auch dazu bedarf es der Laufbahnbefähigung für den gD, die hinsichtlich der Bildungsvoraussetzung fraglich ist.

--- End quote ---

Da stimme ich dir zu, mir ging es nur um das Eingangsamt. :)

--- End quote ---

Dir auf jeden Fall Glückwunsch, ich kann mir aber vorstellen, dass solche Entscheidungen der Landespersonalkommission sehr selten und sehr gut begründet sind sowie nur besondere Einzelfälle betrifft

Saxum:
1. A9 ist das Eingangsamt, wie hier bereits erwähnt wurde, solltest du dich absichern lassen, dass du tatsächlich in den gD Dienst berufen wirst. Ich würde hier mal auf Stufe 3 tippen.

2. Die PKV, hier wird auch die Pflegeversicherung "automatisch" miteingeschlossen, würde im Beihilfekonformen Tarif inkl. Beihilfeergänzung (1 Bett, Zahn, etc.) wohl um die 350 Euro kosten. Im Beihilfekonformen Tarif ohne Extras dann vermutlich so um die 280 rum je nach Anbieter. Ich hatte das damals am liebsten mit kv-fux verglichen. Einfach mal die Suchmaschine nach diesem Begriff suchen lassen.

Eine Amts- / Diensthaftpflicht kannst du machen, ist nicht verpflichtend. Empfiehlt sich vielleicht am ehesten, je mehr "Verantwortung" man hat, die erhebliche Auswirkungen auf Dritte haben kann und du selbst "sicher fühlen" willst.

3. Die bisherig eingearbeitene Rente / VBL bleibt dir erhalten und kommt zusätzlich zu deiner Pension "on top", sofern die dafür erforderlichen Zeiten erfüllt sind.

4. Ja du wirst wohl "Einbußen" haben, da du als Beamter "nur" auf 31 Jahre kommst mal fiktiv auf 65 Jahre gerechnet. Das würde ich glaube so grob ungefähr 53,86 % des letzten ruhegehaltsfähigen Bezuges betragen der mehr als 2 Jahre bestand.

Jedoch wie erwähnt, deine Rente / VBL bleiben dir ja erhalten und kommen auf deine Ruhepension "on top". Nur sofern deine Rente und deine Pension zusammen den Höchstsatz von 71,75 % überschreiten, würde die Pension entsprechend gekürzt werden bis der Höchstsatz nicht mehr überschritten wird. Etwaige zusätzliche "Private Renten" werden nicht berechnet und kämen unvermindert "on top".

5. Das kommt im Normalfall darauf an, wie die Stelle bewertet ist, auf der du sitzt. Theoretisch kannst du "einfach gesagt" alle 3 Jahre dann befördert werden. Hier wäre im Falle von A9 die "Wartezeit" 2 Jahre und dann ab A10 3 Jahre. Demnach wärst du theoretisch im Idealfall nach 5 Jahren auf A11, wenn die Stelle diese Wertigkeit hergeben würde.

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