Autor Thema: Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg  (Read 3974 times)

Pavel90

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Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« am: 04.11.2022 07:58 »
Guten Morgen,
im Rahmen eines innerbehördlichen Arbeitsplatzwechsels werde ich zum 01.01.23 von der E9a in die E9b höhergruppiert. Derzeit befinde ich mich in der E9a, Stufe 4.

Zum Stichtag 01.01, habe ich die Laufzeit von 4 Jahren in der Stufen 4 ebenfalls abgeschlossen, sodass ich regulär, ohne Höhergruppierung, in die E9a Stufe 5 gekommen wäre. Gleichzeitig gilt ab dem 01.01.23 die Tarifänderung TV-L.

Laut Garantiebetrag TV-L liegt dieser bei 180,00 €. Fraglich ist für mich noch ob der Garantiebetrag auf Basis des Netto oder Bruttolohns bezogen ist, wobei dieses in der Kalkulation keine unterschied macht.
Nach meiner Ansicht, nehme ich als Berechnungsgrundlage zur Höhergruppierung die bereits neue Stufe 5. Somit würde ich von der E9a Stufe 5 zur E9b Stufe 4 höhergruppiert werden. So kann ich das auch aus der Höhergruppierungsmatrix TV-L lesen.

Die Differenz zwischen E9A Stufe 5 & E9b Stufe 4 beträgt 0€, also kein Zugewinn. Nach meiner Beurteilung müsste also der Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt werden. Somit hier die 180€, für eine Laufzeit von min. 4 Jahren bis zum nächsten Stufenaufstieg.

Sehe ich die Grundlage so richtig?

Vielen Dank - Gruß P.

JC83

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 04.11.2022 08:05 »
Fallen Stufenaufstieg und Höhergruppierung auf den selben Tag, so wird erst die HS und dann die HG vorgenommen; die Stufenlaufzeit ist mit 31.12.2022, 24:00 Uhr beendet, während die HG erst m.W.v. 01.01.2022 0:00 Uhr greift, ergo E9a Stufe mit 180 € als Garantiebetrag.

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #2 am: 04.11.2022 08:06 »
Ja. Erst die Höherstufung, dann die Höhergruppierung (sofern es auf denselben Tag fällt).
Von 9a/5 geht es hoch in die 9b/4. Du würdest 4119,07 EUR bekommen (Garantiebetrag i. H. v. 180.00 EUR schon eingerechnet).

Edit:
JC83 war schneller  8)

galata89

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #3 am: 22.01.2023 20:02 »
Moin, ich hätte auch mal eine Frage zu der obigen Frage.

Wie sieht es mit dem Garantiebetrag denn aus, wenn man die Stufenlaufzeit durchlaufen hat, dann fällt ja der Garantiebetrag weg oder? Also wenn ich mit Garantiebetrag fast das gleiche wie im der nächsten Stufe bekomme, dann habe ich ja eine sehr lange Zeit keine direkte Stufenerhöhung oder sehe ich da was falsch?

VG

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #4 am: 22.01.2023 20:05 »
Die Stufenzuordnung wird durch den Garantiebetrag nicht beeinflusst.

galata89

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #5 am: 23.01.2023 15:56 »
Ja das hab ich verstanden, aber dann habe ich doch in Stufe 3 und Stufe 4 im grunde genommen 7 Jahre das gleiche Gehalt.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #6 am: 23.01.2023 16:03 »
Das ist durchaus möglich.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #7 am: 23.01.2023 16:05 »
Ja das hab ich verstanden, aber dann habe ich doch in Stufe 3 und Stufe 4 im grunde genommen 7 Jahre das gleiche Gehalt.

Ja, so haben die Tarifvertragsparteien es sich in einigen Konstellationen ausgedacht.
Wäre es dir lieber, wenn es keinen Garantiebetrag gäbe?
Und dafür nach drei Jahren eine zusätzliche Gehaltssteigerung hättest?
Oder sollte der Garantiebetrag bis zur Stufe 5 weiterbezahlt werden und du dadurch unter umständen beim Stufenanstieg von Stufe 5 zur 6 Gehaltsverluste hättest?
Oder soll der Garantiebetrag dein Leben lang bezahlt werden, damit du nicht schmerzliche 7 Jahren nur geringe Lohnerhöhungen bekommst und die die keinen Garantiebetrag bekommen neidisch auf dich sind?



galata89

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #8 am: 30.01.2023 14:58 »
Fair wäre es schon, wenn man den Garantiebetrag bis zum Ende mitnehmen kann, da der dann ja jedem zustehen würde, der höhergruppiert wurde.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #9 am: 30.01.2023 15:01 »
Was wäre daran „fair“?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #10 am: 30.01.2023 15:55 »
Fair wäre es schon, wenn man den Garantiebetrag bis zum Ende mitnehmen kann, da der dann ja jedem zustehen würde, der höhergruppiert wurde.
Nö, das wäre genauso unfair, wie andere durch eine Höhergruppierung 8 Jahre auf ihre break even point warten müssen und man durch Anhäufung von Garantiebeträgen mehr Geld bekommt, als der der später eine HG ohne Gariantiebetrag hat oder ....
ode rman nach einer HG und dem folgenden Stufenanstieg wieder anrecht auf einen garantiebetrag hat, so dass man nicht schlechter Gestellt als wenn an nicht HG geworden wäre .....
 8)
Es ist halt eine Regelung, die einen gewinnen, die anderen, gewinnen weniger.
Stufengleich HG wäre sicherlich besser.
Aber wenn diese Regelung einem nicht passt, dann muss man nach einer Zulagen schreiben oder den AG wechseln oder sich zu einem besseren Zeitpunkt HG lassen

galata89

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #11 am: 31.01.2023 11:34 »
Ich will ja auch gar nicht meckern. Ich war nur schockiert, dass ich dann ja in der nächsten Stufe sogar weniger verdiene als mit dem Garantiebetrag jetzt. Danke für die Ausführung.

Albeles

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #12 am: 31.01.2023 11:59 »
Ich will ja auch gar nicht meckern. Ich war nur schockiert, dass ich dann ja in der nächsten Stufe sogar weniger verdiene als mit dem Garantiebetrag jetzt. Danke für die Ausführung.
Dachte der Garantiebetrag deckelt bis zum Betrag der Stufengleichen HG. Somit sollte doch der Verdienst wenigstens gleichbleibend bei Stufenaufstieg sein, oder?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #13 am: 31.01.2023 12:15 »
Ich will ja auch gar nicht meckern. Ich war nur schockiert, dass ich dann ja in der nächsten Stufe sogar weniger verdiene als mit dem Garantiebetrag jetzt. Danke für die Ausführung.
Dachte der Garantiebetrag deckelt bis zum Betrag der Stufengleichen HG. Somit sollte doch der Verdienst wenigstens gleichbleibend bei Stufenaufstieg sein, oder?
Nicht auf Dauer, während in der neuen Stufe du bei 0 anfängst, kannst du schon ein paar Monate später in der alten EG einen stufenanstieg haben.

Fazit: Es kann passieren, dass man in der Summe 7-8 Jahre braucht, bis man dauerhaft mehr Geld verdient, als wenn man in der alten EG geblieben wäre.

SVAbackagain

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Antw:Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg
« Antwort #14 am: 31.01.2023 12:21 »
Das ist zwar zutreffend, ist aber als Entgegnung nicht geeignet, da es darum geht, dass galata89 ausführte, nach dem Stufenaufstieg und Wegfall des Garantiebetrags weniger Entgelt zu haben als zuvor mit Garantiebetrag.