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Höhergruppierung i.V.m. Stufenaufstieg

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Pavel90:
Guten Morgen,
im Rahmen eines innerbehördlichen Arbeitsplatzwechsels werde ich zum 01.01.23 von der E9a in die E9b höhergruppiert. Derzeit befinde ich mich in der E9a, Stufe 4.

Zum Stichtag 01.01, habe ich die Laufzeit von 4 Jahren in der Stufen 4 ebenfalls abgeschlossen, sodass ich regulär, ohne Höhergruppierung, in die E9a Stufe 5 gekommen wäre. Gleichzeitig gilt ab dem 01.01.23 die Tarifänderung TV-L.

Laut Garantiebetrag TV-L liegt dieser bei 180,00 €. Fraglich ist für mich noch ob der Garantiebetrag auf Basis des Netto oder Bruttolohns bezogen ist, wobei dieses in der Kalkulation keine unterschied macht.
Nach meiner Ansicht, nehme ich als Berechnungsgrundlage zur Höhergruppierung die bereits neue Stufe 5. Somit würde ich von der E9a Stufe 5 zur E9b Stufe 4 höhergruppiert werden. So kann ich das auch aus der Höhergruppierungsmatrix TV-L lesen.

Die Differenz zwischen E9A Stufe 5 & E9b Stufe 4 beträgt 0€, also kein Zugewinn. Nach meiner Beurteilung müsste also der Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt werden. Somit hier die 180€, für eine Laufzeit von min. 4 Jahren bis zum nächsten Stufenaufstieg.

Sehe ich die Grundlage so richtig?

Vielen Dank - Gruß P.

JC83:
Fallen Stufenaufstieg und Höhergruppierung auf den selben Tag, so wird erst die HS und dann die HG vorgenommen; die Stufenlaufzeit ist mit 31.12.2022, 24:00 Uhr beendet, während die HG erst m.W.v. 01.01.2022 0:00 Uhr greift, ergo E9a Stufe mit 180 € als Garantiebetrag.

E15TVL:
Ja. Erst die Höherstufung, dann die Höhergruppierung (sofern es auf denselben Tag fällt).
Von 9a/5 geht es hoch in die 9b/4. Du würdest 4119,07 EUR bekommen (Garantiebetrag i. H. v. 180.00 EUR schon eingerechnet).

Edit:
JC83 war schneller  8)

galata89:
Moin, ich hätte auch mal eine Frage zu der obigen Frage.

Wie sieht es mit dem Garantiebetrag denn aus, wenn man die Stufenlaufzeit durchlaufen hat, dann fällt ja der Garantiebetrag weg oder? Also wenn ich mit Garantiebetrag fast das gleiche wie im der nächsten Stufe bekomme, dann habe ich ja eine sehr lange Zeit keine direkte Stufenerhöhung oder sehe ich da was falsch?

VG

SVAbackagain:
Die Stufenzuordnung wird durch den Garantiebetrag nicht beeinflusst.

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