Autor Thema: Urlaubsregelungen an Brückentagen/ "zwischen den Jahren"  (Read 4875 times)

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Bei diesen Tagen zum Jahreswechsel habe ich immer den Eindruck, dass doch einige bis sehr viele Kollegen zu viel Urlaubsanspruch haben. Wer mal schnell eine Woche über hat, braucht den Anspruch sonst scheinbar nicht. Ich kenne diese Klientel. Und bin überrascht, wie viele Personen im Hause die Post Mitte des Jahres bekommen, mal endlich ihren Urlaub abzubauen.

Ich verstehe es nicht.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Und bin überrascht, wie viele Personen im Hause die Post Mitte des Jahres bekommen, mal endlich ihren Urlaub abzubauen.

Ich verstehe es nicht.
Allgemein kann ich das auch nicht nachvollziehen. Aber es gibt halt immer wieder auch Einzelfälle. Ich war auch mal 4 Monate AU am Stück und im Folgejahr knapp 1 Monat am Stück AU. Dat schlepp ich in der Urlaubskarte von Jahr zu Jahr wieter. Ist in kleinen Kommunalverwaltungen auch nix ungewöhnliches...

Kat

  • Gast
Ich schon. Gerade nach Corona wo verreisen nicht möglich war. Ich habe auch noch 20 Urlaubstage aus diesem Jahr, weil ich den bisher genommenen Urlaub fast nur mit Resturlaub aus letztem Jahr genommen habe.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Verreisen war doch möglich??

Nein, den Eindruck habe ich seit 25 Jahren, der hat sich bestätigt, weil man die Stapel an Post sieht, mit der Mahnung den Resturlaub zu nehmen. Das erfolgt hier seit etwa 5 Jahren. Und wir reden von Ende September als Verfallsfrist, weit mehr als in etlichen anderen Betrieben.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Verreisen war doch möglich??

Nein, den Eindruck habe ich seit 25 Jahren, der hat sich bestätigt, weil man die Stapel an Post sieht, mit der Mahnung den Resturlaub zu nehmen. Das erfolgt hier seit etwa 5 Jahren. Und wir reden von Ende September als Verfallsfrist, weit mehr als in etlichen anderen Betrieben.
Tja der AG ist halt dazu verpflichtet...Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im November 2018 kann laut BAG bei einer richtlinienkonformen Auslegung der deutschen Urlaubsvorschriften ein Urlaubsverfall in der Regel nur noch eintreten, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter zuvor konkret aufgefordert hat, seinen Urlaub zu nehmen und daraufhin gewiesen hat, das er anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Ich glaube, ihr wisst nicht worauf ich hinaus wollte.

Es wäre dann doch pragmatisch, den tariflichen Anspruch auf z. B. 24 Urlaubstage zu senken und die Gehälter entsprechend zu erhöhen. Und die individuellen Urlaubstage evtl. einen gleichen Anspruch wie bei der Teilzeit zu normieren. Aber das ist sicher etwas für den Strang "Tarifverhandlungen".

Der Urlaub wird regelhaft ehe nicht genommen von mindestens der Hälfte der Mitarbeiter.

Rumo1895

  • Gast
Ich glaube, ihr wisst nicht worauf ich hinaus wollte.

Es wäre dann doch pragmatisch, den tariflichen Anspruch auf z. B. 24 Urlaubstage zu senken und die Gehälter entsprechend zu erhöhen. Und die individuellen Urlaubstage evtl. einen gleichen Anspruch wie bei der Teilzeit zu normieren. Aber das ist sicher etwas für den Strang "Tarifverhandlungen".

Der Urlaub wird regelhaft ehe nicht genommen von mindestens der Hälfte der Mitarbeiter.

Also das deckt sich nicht mit meiner persönlichen Wahrnehmung (zumindest außerhalb der Sondergruppe Langzeitkranke).

Wenn Urlaub nicht genommen wird - und dazu gibt es hier auch einige Threads - dann liegt es meist daran dass dem AN suggeriert wird sie oder er könne den Urlaub nicht nehmen (weil zu viele krank, keiner als Vertretung vorhanden etc.) und die AN dann - in falsch verstandenem Gehorsam - die Probleme des AG zu ihrem eigenen Problem machen.   

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Ja, sicher. Da gibt es so einige Sachlagen. Eine ganz große Gruppe ist auch jene, die seit Äonen ihre Stunden und Resturlaubstage mitschleppen. Da muss dann mal einmal der Knoten durchschlagen werden.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Ja, sicher. Da gibt es so einige Sachlagen. Eine ganz große Gruppe ist auch jene, die seit Äonen ihre Stunden und Resturlaubstage mitschleppen. Da muss dann mal einmal der Knoten durchschlagen werden.
Na die Menschen sind ja schon selber groß. Mehr als auf den Verfall hinweisen kann man kaum. Allenfalls schauen, ob das ein strukturelles Problem ist (Erwartungshaltung des AG, nicht den Urlaub zu nehmen).

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704

Na die Menschen sind ja schon selber groß. Mehr als auf den Verfall hinweisen kann man kaum. Allenfalls schauen, ob das ein strukturelles Problem ist (Erwartungshaltung des AG, nicht den Urlaub zu nehmen).

Ich würde es schlicht rigoros kappen. Und das wird bei uns nicht gemacht, sondern immer wieder neue Ausnahmen gefunden.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Der Urlaub wird regelhaft ehe nicht genommen von mindestens der Hälfte der Mitarbeiter.
Also verfällt er? Krass!

Oder meinst du damit: Die schieben einen Urlaubsberg vor sich her und haben 20+ am 31.12., nehmen aber gleich wohl jedes Jahr 30 tage Urlaub.

Rumo1895

  • Gast
Bei uns wird relativ rigide darauf geachtet das der Urlaub fürs laufende Jahr auch im laufenden Jahr genommen wird, eine Übertragung aufgrund dringender (persönlicher) Gründe wird zumindest abgeprüft, dringende betriebliche Gründe sind natürlich ein anderes Thema.

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534

Na die Menschen sind ja schon selber groß. Mehr als auf den Verfall hinweisen kann man kaum. Allenfalls schauen, ob das ein strukturelles Problem ist (Erwartungshaltung des AG, nicht den Urlaub zu nehmen).

Ich würde es schlicht rigoros kappen. Und das wird bei uns nicht gemacht, sondern immer wieder neue Ausnahmen gefunden.

Würde ich beides ähnlich sehen.
Am 31.12 ne Mail rausschicken: Sie haben noch X Tage Urlaub - bitte bis zum 31.03. abbauen, ansonsten verfällt dieser ersatzlos.
Gleiches übrigens auch für mehr als 25 Überstunden oder so.

Der AN ist doch selbst Schuld, wenn er seinen Urlaub nicht nimmt bzw. sich für so wichtig hält, dass er nicht mal 3-4 Wochen Urlaub am Stück machen kann.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Also verfällt er? Krass!

Oder meinst du damit: Die schieben einen Urlaubsberg vor sich her und haben 20+ am 31.12., nehmen aber gleich wohl jedes Jahr 30 tage Urlaub.

Ja, die haben halt zu Ende Juli noch 20 Tage Resturlaub, die Meldung kommt und diese 20 Tagen werden dann noch schnell Ende September angetreten. Ich habe ernsthaft den Eindruck dass die Urlaubstage für die Masse an TVÖD - Beschäftigten zu viele sind, nur so kann es ja zu diesen Brückentagen und der massenhaften Zustimmung zur Betriebsschließung von fast einer ganzen Woche kommen.