Autor Thema: "Dienstunfähig" während Ausbildung (2. Lehrjahr)? Drohungen Betriebsarzt?  (Read 6692 times)

Studhud2222

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Hallo,

ich war eine lange Zeit (3 1/2 Monate) krank aus privaten Gesundheitlichen Gründen.

Nun bin ich wieder normal in der Behörde tätig und mache meine Lehre weiter.
Allerdings musste ich nach Aufforderung der Personalstelle zum Betriebsarzt um "sicherzustellen ob ich wieder Arbeiten kann". Den Termin hab ich wahrgenommen.

Der Betriebsarzt hat mich beim Gespräch direkt stark gedrängt sämtliche Diagnosen preiszugeben (ich hab mich nämlich in keinster Weise geäußert was meinen Krankheitsgrund angeht), gefordert meinen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien ggü. dem Betriebsarzt und ggf. den Betriebsarzt selber zu befreien damit er dem AG berichten kann. Das sollte ich vor Ort noch schriftlich machen.
 Als ich dies verneinte hieß es er würde mich evtl. absichtlich als "Dienstunfähig" ggü. dem AG melden weil ich "nicht kooperiere". Kommentare wie "Bald sind Sie eh wieder krank" sind von Seiten des Betriebsarztes auch gefallen.

Mein Ausbildungsverhältnis mit dem AG ist nicht das beste (auch nicht das schlechteste), dennoch kommt mir das ganze Handeln des Betriebsarztes sehr fragwürdig vor.

Ich weiß nun nicht was ich machen soll?
Soll ich das mal dem Personalrat melden?
Mich bei der Ärztekammer beschweren?
Gibt es übergeordnete Anlaufstellen?

Und angenommen (obwohl ich wieder Arbeite) der BA meldet mich als "Dienstunfähig", bin ich nach Aufforderung des AG gezwungen die Arbeit hinzulegen oder kann ich gar gekündigt werden?

Ich finde keine Gesetzeslage dazu.

Über ausführliche Antworten wäre ich dankbar!

Lg


JesuisSVA

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Ich sehe kein problematisches Verhalten des Betriebsarztes. Eine Dienstunfähigkeit gibt es bei Arbeitnehmern nicht.

Studhud2222

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Ich sehe kein problematisches Verhalten des Betriebsarztes. Eine Dienstunfähigkeit gibt es bei Arbeitnehmern nicht.

Wenn es diese Dienstunfähigkeit nicht gibt, wie erklärt sich das dann das der BA davon dauernd geredet hat?

Lg
« Last Edit: 05.11.2022 19:05 von Studhud2222 »

JesuisSVA

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Dumme Menschen reden über dumme Dinge.

Silentgalaxy

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Hallo,

ich war eine lange Zeit (3 1/2 Monate) krank aus privaten Gesundheitlichen Gründen.

Nun bin ich wieder normal in der Behörde tätig und mache meine Lehre weiter.
Allerdings musste ich nach Aufforderung der Personalstelle zum Betriebsarzt um "sicherzustellen ob ich wieder Arbeiten kann". Den Termin hab ich wahrgenommen.

Der Betriebsarzt hat mich beim Gespräch direkt stark gedrängt sämtliche Diagnosen preiszugeben (ich hab mich nämlich in keinster Weise geäußert was meinen Krankheitsgrund angeht), gefordert meinen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien ggü. dem Betriebsarzt und ggf. den Betriebsarzt selber zu befreien damit er dem AG berichten kann. Das sollte ich vor Ort noch schriftlich machen.
 Als ich dies verneinte hieß es er würde mich evtl. absichtlich als "Dienstunfähig" ggü. dem AG melden weil ich "nicht kooperiere". Kommentare wie "Bald sind Sie eh wieder krank" sind von Seiten des Betriebsarztes auch gefallen.

Mein Ausbildungsverhältnis mit dem AG ist nicht das beste (auch nicht das schlechteste), dennoch kommt mir das ganze Handeln des Betriebsarztes sehr fragwürdig vor.

Ich weiß nun nicht was ich machen soll?
Soll ich das mal dem Personalrat melden?
Mich bei der Ärztekammer beschweren?
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Und angenommen (obwohl ich wieder Arbeite) der BA meldet mich als "Dienstunfähig", bin ich nach Aufforderung des AG gezwungen die Arbeit hinzulegen oder kann ich gar gekündigt werden?

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teclis22

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ERgänzungen:

- höflich bleiben und die show des Betriebsartzes genießen
- zuhause notieren und protokollieren (haben ist besser als brauchen)
- mal nett mit dem Personalrat reden (hift schon sich einem Menschen anzuvertrauen)
- weiterhin nicht von der Schweigepflicht entbinden (warum auch, die dient ja deinem schutz)
- normal weiter zur ausbildung gehen und - falls wieder arbeitsunfähig - sich an fristen und Meldewege halten
- unterschied von Betriebsarzt und Amtsarzt googeln

Wenn man das erste mal in so einer Situation ist, ist das immer seltsam. Haben schon ganz andere Leute überstanden. Also locker durch die Hose atmen.

Studhud2222

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ERgänzungen:

- höflich bleiben und die show des Betriebsartzes genießen
- zuhause notieren und protokollieren (haben ist besser als brauchen)
- mal nett mit dem Personalrat reden (hift schon sich einem Menschen anzuvertrauen)
- weiterhin nicht von der Schweigepflicht entbinden (warum auch, die dient ja deinem schutz)
- normal weiter zur ausbildung gehen und - falls wieder arbeitsunfähig - sich an fristen und Meldewege halten
- unterschied von Betriebsarzt und Amtsarzt googeln

Wenn man das erste mal in so einer Situation ist, ist das immer seltsam. Haben schon ganz andere Leute überstanden. Also locker durch die Hose atmen.

Endlich eine normale, höfliche Antwort! Danke dir, hat mir gut weitergeholfen.

Grüße

Kat

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Wie soll der BEtriebsarzt Deine Arbeisfähigkeit feststellen, wenn Du Dich sosperrst? Wieso tust Du das?

Luis1703

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Moin,
den Betriebsarzt von der Schweigepflicht zu befreien gibt es keinen Grund. (Vieleicht mal viel später wenn es um deinen Ruhestand geht!)
Alles was beim Betriebsarzt besprochen wird unterliegt der Schweigeflicht und der Betriebsarzt darf deinen AG nur sagen ob du da warst und wie er die Chancen sieht das du deine Arbeit wieder ausführen kannst. Leider gibt es natürlich auch immer noch Götter in Weiß. Natürlich ist das Ganze für dich nicht ganz einfach und da es mich nicht betrifft kann ich darüber locker schreiben. Ich habe zum Glück bei den Betriebsärzten nur gute Erfahrungen machen dürfen und sogar noch andere Tipps für meine Gesundheit bekommen, wie die von meinen behandelnden Ärzten. Hört sich blöd an ist aber sehr viel richtiges dran: Wie man in den Wald hineinruft so schallt es auch heraus! Wünsche dir alles Gute.
Luis1703

Bastel

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Wie soll der BEtriebsarzt Deine Arbeisfähigkeit feststellen, wenn Du Dich sosperrst? Wieso tust Du das?

Warum sollte man dem Betriebsarzt vertrauen?

Kat

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Warum nicht?

Rumo1895

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Wie soll der BEtriebsarzt Deine Arbeisfähigkeit feststellen, wenn Du Dich sosperrst? Wieso tust Du das?

Warum sollte man dem Betriebsarzt vertrauen?

Man muss da differenzieren - @Studhud2222 scheint ja in einem Angestelltenverhältnis zu stehen (soweit zumindest der Eindruck im Eingangspost) und wurde bei einem Arzt vorgestellt der vermutlich (wie üblich) in Personalunion Betriebsarzt und Personalarzt/Vertrauensarzt des AG ist. Im konkreten Fall allerdings in der Funktion als Personalarzt/Vertrauensarzt des AG

Grundsätzlich ist eine entsprechende Vorstellung durch den AG bei Hinweisen für einen Eignungsmangel (z.B. auf Grund einer längeren Erkrankung) nicht nur üblich sondern auch nach h.M. statthaft. Wenn der Themenstarter jetzt an seiner Eignungsfeststellung nicht mitwirkt kann der Personalarzt natürlich nichts zur Eignung sagen und das Thema rutscht wieder in die Personalabteilung die ggf. die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten mit den dafür zur Verfügung stehenden Mittel erwirken kann.

Das mit der Schweigepflicht gegenüber den anderen Ärzten bezieht sich vermutlich auf die bestehenden Befunde, das andere ist möglicherweise die Einwilligung dem Arbeitgeber das Ergebnis (Eignung/Arbeitsfähigkeit besteht bzw. besteht nicht) der Untersuchung mitzuteilen. Die tatsächliche Diagnose ist ja für die Personalstelle erstmal uninteressant.