Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Berechnung Elterngeld - Jahressonderzahlung und LOB

(1/1)

Marie:
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob die Jahressonderzahlung und/oderr die Leistungsorientierte Bezahlung bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden?

VaPi:
Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.

PiA:
Hallo Marie,

Bemessungsgrundlage für das Elterngeld sind die laufenden Einkünfte/Einnahmen.
Bei der JSZ und der LOB handelt es sich um "sonstige Bezüge" (auch als  "Einmalzahlungen" bezeichnet).

In § 2c BEEG heißt es in Abs.1 Satz 2:
"Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind."

Navigation

[0] Message Index

Go to full version