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Berechnung Elterngeld - Jahressonderzahlung und LOB
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Marie:
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob die Jahressonderzahlung und/oderr die Leistungsorientierte Bezahlung bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden?
VaPi:
Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
PiA:
Hallo Marie,
Bemessungsgrundlage für das Elterngeld sind die laufenden Einkünfte/Einnahmen.
Bei der JSZ und der LOB handelt es sich um "sonstige Bezüge" (auch als "Einmalzahlungen" bezeichnet).
In § 2c BEEG heißt es in Abs.1 Satz 2:
"Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind."
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