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[SH] Anrechnung Referendariat bei Feststellung Erfahrungszeit

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BeamterAufProbe:
Moin zusammen,

folgende Sachverhalt: Referendar absolviert zweijähriges Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach bestandener Staatsprüfung wird er als Beamter auf Probe im technischen höheren Verwaltungsdienst ernannt.

Nun stellt sich die Frage, ob die Referendarszeit als sonstige Ausbildungszeit lt. § 28 I SHBesG "zählt" und damit nicht berücksichtigt wird oder § 28 I Satz 1 SHBesG "(1) Das Grundgehalt wird, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach der dienstlichen Erfahrung (Erfahrungsstufen) bemessen. Das Aufsteigen in den Erfahrungsstufen beginnt im Anfangsgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe am Ersten des Monats, in dem die Beamtin oder der Beamte erstmals in ein Dienstverhältnis mit Dienstbezügen bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn eingestellt wird." hier maßgebend ist, womit die Erfahrungszeit zu zählen beginnt, sobald die erste Ernennung als Beamter mit Dienstbezügen erfolgt ist und somit die Referendarszeit hinzugezogen werden muss.

Danke für eure Hilfe.

Matze1986:
Hatten Sie denn in besagter Referendarzeit ein Statusamt mit entsprechender Besoldungsgruppe inne?

Wie wurden Sie "bezahlt"?

BeamterAufProbe:
Ja, es fand eine ordentliche Ernennung zum ...referendar statt (Vereidigung und Übergabe der Urkunde). Die Besoldung erfolgte zu Beginn in AW A 13 mit Sonderzuschlag und zuletzt nach AW A 13Z mit Sonderzuschlag

Matze1986:
Dann würde ich davon ausgehen, dass die Erfahrungszeit mit Ernennung zum ...referendar zu laufen beginnt.

McOldie:
Die Referendarzeit ist quasi eine Ausbildungszeit. In dieser Zeit wird auch kein Grundgehalt sondern ein Unterhaltszuschuß gezahlt. Eine Anrechnung auf die Erfahrungsstufen bei der Bemessung des Grundgehalts dürfte m.E. nicht in Betracht kommen.

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