Deine Frage zielte vermutlich weniger auf die Zwölftel, sondern eher auf den Bemessungszeitraum ab. Wenn im Regelbemessungszeitraum nicht an allen Tagen Anspruch auf Entgelt besteht, gibt es immer eine Ersatzberechnung oder einen Ersatzbemessungszeitraum. Man könnte sagen, dass die Jahressonderzahlung immer ca. ein Monatsentgelt als Basis hat. Wie dieses Bemessungsentgelt ermittelt wird, steht in der Protokollerklärung.
Du wirst also vermutlich in etwa die Jahressonderzahlung in der Höhe erhalten, als ob du nicht krank gewesen wärst.