Autor Thema: Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?  (Read 5435 times)

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #15 am: 08.11.2022 14:39 »
Die Beaufsichtigung großer Arbeitsstätten (Mehrzahl) wie Abteilungen usw. führt doch überhaupt erst zur Eingruppierung in E9a. Insbesondere für Meister ist der TV-L im Vergleich zum TVÖD enorm ungünstig.

Die BAT 5b hatte ich schon, wie ich nur Ausbilder war. Später kam eine Abteilungsleitung dazu, dadurch änderte sich die Fallgruppe und es gab die Bewährungszulage. Daraus wurde dann praktisch "automatisch" die E9a. (zunächst kleine E9)

Das kann durch die Überleitung zwar sehr gut sein, führt aber dazu, dass der Arbeitgeber die Tätigkeit übertragen könnte, ohne dass er Deines Einverständnisses bedürfte, da eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist.

JC83

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #16 am: 08.11.2022 14:57 »

Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.

Was bitte ist denn AT3 bis AT5?

AT = "Außertariflich"

Albeles

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #17 am: 08.11.2022 15:53 »
Wenn deine Personalstelle sich eine Meinung dazu gebildet hat, welche deine neue Entgeltgruppe sein soll, kannst Du ja nochmal hier posten.
Fakt ist, die Aussage nur E9b stimmt so einfach nicht pauschal.
Und selbst wenn es wirklich nur E9b wird, hat dein AG noch folgende Möglichkeiten dich glücklich zu machen.

HG von E9a/6 in E9b/5 ( 4055,96€ zu 4295,09€)
Vorweggewährung des Entgeltes der E9b/6+ 20% der Stufe E9b/2 (4423,96€ + 673,82€)

Deine Zulagen kenne ich leider nicht in Zahlen!

Alle Werte entsprechen schon der Entgelttabelle von 2023(ab 12/22)

LG Albeles

DerMeister

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #18 am: 08.11.2022 16:00 »
Vielen Dank! Diese Info hilft mir wirklich weiter.

Und ja, mit dieser Lösung wäre ich dann auch zufrieden.

thesisko

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #19 am: 08.11.2022 17:02 »
Für mich auch ein interessantes Thema. Ich bin Ausbildungs(Meister).
Laut Stellenbeschreibung und tatsächlicher Tätigkeit.

Vermitteln von fachtheoretische  und fachtheoretischen Kenntnissen und Fertigkeiten.
Erstellen von Lehrgangsunterlagen.
Erstellen von Inhalten für eine E-Learningplattform
Sicherstellung der Bereitschaft der Werkstatt inklusive kompletter Administration des Ausbildungsnetzwerkes Elektro samt Virtualisierungsserver, Firewall, NAS, Anwendungssoftware für ca 50 Clients.
Erstellen von Förderanträgen samt Begründungen subsumiert unter die vorgegeben Unterweisungspläne des HPI
Materialbeschaffung
Verantwortung von Messgeräten und Ausstattung im Wert von ca 500.000€
Dozententätigkeiten in der Erwachsenenbildung.


Das ist es so grob. Meiner Meinung nach gibt es diese Tätigkeit im TV-L nicht.
Im TV-V findet man den Ausbilder Elektrotechnik und führt zur TV-V E10.
So bummelig 1000€ brutto mehr plus 100 JSZ.

Bei uns ist man der Meinung, dass TV-L E9a doch sehr großzügig ist.
Merkt man an den wahnsinnig hohen Bewerberzahlen bei neuen Stellen und an den Abgängen.

Ich bin sehr am Überlegen, ob es sich lohnt den gerichtlichen Weg zu gehen oder doch lieber einfach wechseln.
Mir bringt mein Job viel Spaß, nur möchte ich nicht mehr lange für die Vergütung eines Junggesellen arbeiten.

Verdi hat mir zwar schon die Unterstützung zugesagt, aber der Weg ist lang und wird bestimm nicht auf Begeisterung stoßen. Hoffnung auf Verbesserungen durch die Tarifparteien habe ich nicht.
Toll, dass Techniker die E10 bekommen können. Warum auch immer deren Verantwortung höher ist.

Spid, deine Einschätzung würde ich sehr begrüßen.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #20 am: 08.11.2022 17:35 »
Ich finde im TV-V kein Eingruppierungsbeispiel „Ausbilder Elektrotechnik“.

thesisko

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #21 am: 08.11.2022 18:17 »
Du hast Recht. Es wird auf Seiten wie Kommunalforum als Beispiel für TV-V E10 genannt.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 10 TV-V (m/w/d):
Ausbilder Elektro- und Steuerungstechnik

Letztendlich auch unerheblich, da der TV-V nicht einschlägig ist. Ändert nur nichts an der Situation.

VG

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #22 am: 08.11.2022 18:49 »
Das Ausbilden von Auszubildenden/Lehrlingen im Rahmen der Berufsausbildung ist so ziemlich die typischste Meistertätigkeit überhaupt. Im TV-V ist somit Tätigkeitsbeispiel 6.4.1 erfüllt, was zur Eingruppierung in E6 führt. Im TVÖD wäre es E8 nach Teil A Abschnitt II Ziff. 4. Im TV-L dürfte wohl auch die Grundeingruppierung für Meister zutreffend sein.

thesisko

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #23 am: 08.11.2022 19:12 »
Hier streiten sich wohl die Geister. Praktisch gesehen ähnelt unserer Arbeit am ehesten der eines Berufsschullehrers. Wir vermitteln kaum klassische handwerkliche Fähigkeiten.

Beispiel Smart Home. Wie man die Komponenten handwerklich anschließt, dass ist ein Witz.
Sie in ein Netzwerk einzubinden, sie mit anderen System zu einem Gebäudeleitsystem zu verknüpfen und sie Smart zu machen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten übersteigen den Wert der aktuellen Eingruppierung bei Weitem.

Dann wird es halt ein Wechsel. Gut, dass gerade heute ein Artikel bei Welt erschien. Der ZVEH gibt den Fachkräftemangel im Elektrohandwerk aktuell mit über 80.000 an. Bei den kommenden Herausforderungen ist die Tendenz stark steigend.

Vermutlich hat sich bei vielen das Bild eines Meister Röhrichs festgesetzt.
Auch kenne ich keinen Meister Röhrich, der ein solches Netzwerk aufbauen und administrieren kann.

JesuisSVA

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #24 am: 08.11.2022 19:25 »
Röhrich dürfte einen Installations- und Heizungsmeister darstellen. Er muss im Gegensatz zum Meister Elektrotechnik so etwas auch nicht können, ebenso wie ein Meister Elektrotechnik mutmaßlich nicht das kann, was der Installations- und Heizungsmeister kann. Die Ausbildung der Berufsbilder im Bereich des jeweiligen Meisterhandwerks ist eine typische Meisteraufgabe.

TVWaldschrat

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #25 am: 08.11.2022 19:36 »
Hier streiten sich wohl die Geister. Praktisch gesehen ähnelt unserer Arbeit am ehesten der eines Berufsschullehrers. Wir vermitteln kaum klassische handwerkliche Fähigkeiten.

Beispiel Smart Home. Wie man die Komponenten handwerklich anschließt, dass ist ein Witz.
Sie in ein Netzwerk einzubinden, sie mit anderen System zu einem Gebäudeleitsystem zu verknüpfen und sie Smart zu machen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten übersteigen den Wert der aktuellen Eingruppierung bei Weitem.

Dann wird es halt ein Wechsel. Gut, dass gerade heute ein Artikel bei Welt erschien. Der ZVEH gibt den Fachkräftemangel im Elektrohandwerk aktuell mit über 80.000 an. Bei den kommenden Herausforderungen ist die Tendenz stark steigend.

Vermutlich hat sich bei vielen das Bild eines Meister Röhrichs festgesetzt.
Auch kenne ich keinen Meister Röhrich, der ein solches Netzwerk aufbauen und administrieren kann.

Ich kenne leider keinen traditionellen Handwerks-Meister der ein solches komplexes MSR/GLT-Netzwerk (vernünftig) aufbauen kann. Das wird - vor allem für komplexe Netzwerke - von externen Fachfirmen (wie Siemens, Sauter, Caverion) mit eigenen System-Entwicklern/-Administratoren oder Meister Elektrotechnikern oder modernen Anlagentechnikern unter Anleitung des Klempner-Meisters durchgeführt, darüber könnte man noch was für die Entgeltgruppe drehen, aber das gehört auch zu typischen Aufgaben eines Meisters... Protokolle wie BACnet sind leider weiterhin das (mit-)leid der IT... da freut sich ein FiSi über die E8.

Ich kenne leider auch Ingenieure in E12/E13 die es nicht anders können, weil sie nicht mit der Zeit gegangen sind, aber das ist ein anderes Thema ;)

Um bei Meister Röhrich zu bleiben: der kann froh sein, dass er seine eigene Sanitäre Anlagen, Heizungsbau, Klima- und Schwimmbadtechnik-Firma hat, und nicht im TV-L gelandet ist.

thesisko

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #26 am: 08.11.2022 19:39 »
Also jemand in der Berufsschule ein Lehrer irgendwie KNX unterrichtet, dann bekommt er dafür E13.
Wenn wir das ganze wesentlich komplexer unterweisen, dann sollen wir dafür E8 bekommen?
Dass der bei uns nicht einschlägige Tarifvertrag des Elektrohandwerk für Angestellte Meister ein deutlich höheres Salär ausweist.
Und ein Techniker bekommt E10, weil?

Warum eigentlich. Die Tarifparteien sehen dessen Tätigkeiten einfach mal als höherwertiger an.

Stimmt schon. Niemand wird gezwungen im Geltungsbereich des TV-L zu arbeiten.
Es ist aber schon bezeichnend.
Ausschreibung Sachbearbeiter oder Hausmeisterstelle. Jede Menge Bewerbungen.
Ausbilder in vielen Gewerken. 0-3 Bewerbungen. Und die Bewerbungen die eingehen….. 🤢

Es kommt immer öfter vor, dass Bewerber bei Nennung des Monatsbrutto aufstehen und gehen.

TVWaldschrat

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #27 am: 08.11.2022 19:45 »
[...]

Es kommt immer öfter vor, dass Bewerber bei Nennung des Monatsbrutto aufstehen und gehen.

Und nur so wird sich was ändern.

Kotrast

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #28 am: 08.11.2022 20:46 »

Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.

Was bitte ist denn AT3 bis AT5?

AT = "Außertariflich"

Was ist denn das für eine Besoldungsstufe? Ich bin auch in einer obersten Landesbehörde, aber unsere Abteilungsleiter gehen mit mindestens B6 heim. Das liegt das Grundgehalt bei etwas über 10.000 Euro monatlich.

QuietscheEnte

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Antw:Höhergruppierung für Meister über E9b möglich?
« Antwort #29 am: 09.11.2022 08:12 »
Unser Werkstattmeister ist schon Jahre in E12 eingruppiert, möglich ist also alles.