Hallo in die Runde, ich habe eine Frage bzgl. der Zuweisung einer Tätigkeit gegen den Willen des Stelleinhabers. Ist es möglich bzw. darf der Vergesetzte in die Stellenbeschreibung eine Tätigkeit auflisten, obwohl der Inhaber dieser Stelle diese Tätigkeit nicht nachkommen möchte?!
Problem, der Innhaber hat vertretungsweise eine Tätigkeit ausgeübt, die nun fest in seine Stellenbeschreibung integriert werden soll.
Gibt es Regelungen und wenn ja, wo sind diese Niedergeschrieben?
Danke schon mal für die Rückmeldungen.