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Herunterstufung der Tarifgruppe möglich?

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MamisBester:
Hallo zusammen!

Eine kurze Frage:

Ich habe die letzten 1.5 Jahre an einer Fachhochschule gearbeitet und dort am Ende E13/2 erhalten.

Nun soll ich an einer Mittelschule einen Vertrag als Quereinsteiger mit E10 unterschreiben.

Ist es "zulässig", dass meine Tarifstufe gesenkt wird?

Laut Vertrag habe ich an der Fachhochschule E13 wegen meines Masters (mittlerweile Doktor) erhalten und verstehe die Einstufungen der Tarifstufe auch so (E13 mit Hochschulabschluss).

Oder gilt bei Einstieg in eine Mittelschule ein Sonderfall? Als Quereinsteiger habe ich dort ja nur 27 Stunden anstatt der 40 eines richtigen Lehrers.

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus und einen schönen Abend!





 

Organisator:
Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn neue Tätigkeiten übertragen werden, kann diesdurchaus eine niedrigere oder höhrere Eingruppierung zur Folge haben.

Wenn du - theoretisch - Tätigkeiten eines Hausmeisters übernehmen würdest, wärst du auch anders eingruppiert als bisher. Der Bildungsabschluss ist davon weitestgehend unabhängig.

WasDennNun:

--- Zitat von: MamisBester am 08.11.2022 17:16 ---Ist es "zulässig", dass meine Tarifstufe gesenkt wird?

--- End quote ---
Ja, wenn sich die auszuübenden Tätigkeiten ändern oder man einen neuen AV abschließt kann sich durchaus die Entgeltgruppe ändern.
Das geht aber nur einvernehmlich.

MamisBester:
Super, danke schonmal!

Ich arbeite da schon seit 5 Wochen und der Arbeitsvertrag kam erst heute an.

Kann man da noch von "einvernehmlich" sprechen?

Organisator:
Ja, natürlich. Du wirst ja sicher vor Arbeitsbeginn eine Einigung über das Gehalt erzielt haben.

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