Herunterstufung der Tarifgruppe möglich?

Begonnen von MamisBester, 08.11.2022 17:16

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MamisBester

Hallo zusammen!

Eine kurze Frage:

Ich habe die letzten 1.5 Jahre an einer Fachhochschule gearbeitet und dort am Ende E13/2 erhalten.

Nun soll ich an einer Mittelschule einen Vertrag als Quereinsteiger mit E10 unterschreiben.

Ist es "zulässig", dass meine Tarifstufe gesenkt wird?

Laut Vertrag habe ich an der Fachhochschule E13 wegen meines Masters (mittlerweile Doktor) erhalten und verstehe die Einstufungen der Tarifstufe auch so (E13 mit Hochschulabschluss).

Oder gilt bei Einstieg in eine Mittelschule ein Sonderfall? Als Quereinsteiger habe ich dort ja nur 27 Stunden anstatt der 40 eines richtigen Lehrers.

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus und einen schönen Abend!






Organisator

Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn neue Tätigkeiten übertragen werden, kann diesdurchaus eine niedrigere oder höhrere Eingruppierung zur Folge haben.

Wenn du - theoretisch - Tätigkeiten eines Hausmeisters übernehmen würdest, wärst du auch anders eingruppiert als bisher. Der Bildungsabschluss ist davon weitestgehend unabhängig.

WasDennNun

Zitat von: MamisBester in 08.11.2022 17:16
Ist es "zulässig", dass meine Tarifstufe gesenkt wird?
Ja, wenn sich die auszuübenden Tätigkeiten ändern oder man einen neuen AV abschließt kann sich durchaus die Entgeltgruppe ändern.
Das geht aber nur einvernehmlich.

MamisBester

Super, danke schonmal!

Ich arbeite da schon seit 5 Wochen und der Arbeitsvertrag kam erst heute an.

Kann man da noch von "einvernehmlich" sprechen?

Organisator

Ja, natürlich. Du wirst ja sicher vor Arbeitsbeginn eine Einigung über das Gehalt erzielt haben.

MamisBester

Leider nicht. Ich habe den Schulrat explizit nach meiner Tarifgruppe gefragt und er konnte mir die Frage damals leider nicht beantworten. Das würde im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

Im Vorvertrag steht auch nix. Ach ich Trottel...

Ein Riesendanke schonmal an alle für die Hilfe!!

E15TVL

Da es keine ,,Tarifgruppe" gibt, konnte der Schulrat diese Frage wohl wirklich nicht beantworten. Aber mal im Ernst: Du musst dich doch auf irgendeine Stelle beworben haben, die mit ,,EG X" ausgeschrieben war?

Organisator

Zitat von: MamisBester in 08.11.2022 17:43
Im Vorvertrag steht auch nix. Ach ich Trottel...

;D ;D ;D Die Selbsterkenntnis... Dann schnell nachverhandeln oder der AG übersteht die Probezeit nicht.

JesuisSVA

Zitat von: E15TVL in 08.11.2022 17:53
Da es keine ,,Tarifgruppe" gibt, konnte der Schulrat diese Frage wohl wirklich nicht beantworten. Aber mal im Ernst: Du musst dich doch auf irgendeine Stelle beworben haben, die mit ,,EG X" ausgeschrieben war?

Bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulen kann dieselbe Tätigkeit ja zu einer großen Bandbreite an Eingruppierung führen in Abhängigkeit von der Qualifikation des Arbeitnehmers.

Zitat von: Organisator in 08.11.2022 17:57
Zitat von: MamisBester in 08.11.2022 17:43
Im Vorvertrag steht auch nix. Ach ich Trottel...

;D ;D ;D Die Selbsterkenntnis... Dann schnell nachverhandeln oder der AG übersteht die Probezeit nicht.

Nachverhandeln?

MamisBester

Ich habe ein Online-Formular der regionalen Regierung für mehrere Schulformen ausgefüllt. Darin stand, dass sich das Gehalt nach Schulabschluss und Schulform, bei welcher ich eingesetzt würde, richtet.

Je mehr ich meine eigenen Aussagen lese, desto dümmer komme ich mir vor...

Danke für eure Mühen!!


WasDennNun

Zitat von: MamisBester in 08.11.2022 18:03
Ich habe ein Online-Formular der regionalen Regierung für mehrere Schulformen ausgefüllt. Darin stand, dass sich das Gehalt nach Schulabschluss und Schulform, bei welcher ich eingesetzt würde, richtet.

Je mehr ich meine eigenen Aussagen lese, desto dümmer komme ich mir vor...

Danke für eure Mühen!!
Oder einfach nur Naiv, was das geschäftliche angeht.
Dir bleibt also nur der Wechsel oder die Nachverhandlung deiner auszuübenden Tätigkeiten (um auf JesuisSVA einzugehen)  8)

MamisBester

So sieht es wohl aus.

Also herzlichen Dank an alle, ihr habt mir sehr geholfen!

Einen schönen Abend zusammen!

Organisator

Zitat von: JesuisSVA in 08.11.2022 18:01
Nachverhandeln?
Hinsichtlich z.B. der auszuübenden Tätigkeiten, der Stufe oder außertariflicher Zulagen.

JesuisSVA

Ich würde vermuten, dass bei Einstellung als Lehrer an einer Mittelschule die auszuübende Tätigkeit als Lehrer an einer Mittelschule so ziemlich feststeht. Die Stufe ließ sich nur vor Einstellung verhandeln.

MamisBester