Weder mußt noch sollst Du. Der TV-L enthält doch sehr deutliche Arbeitszeitregelungen. Die Unterbeschäftigung in den Ferien ist das Problem des Arbeitgebers. Ein Fall der Regelungen nach § 6 Abs. 10 liegt nicht vor, da ja nicht saisonbedingt besonders viel Arbeit anfällt, die ausgeglichen werden müsste, sondern es nicht saisonbedingte Zeiten ohne Arbeitsanfall gibt, die ausgeglichen werden sollen. Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit liegt nicht vor. Der Arbeitgeber kann Dir zwar mehr Arbeitsstunden anordnen außerhalb der Ferienzeiten, diese werden dann aber zu zuschlagspflichtiges Überstunden. Und wenn Du lustig bist, kannst Du Deine vertragsmäßige Beschäftigung in den Ferien gerichtlich durchsetzen. Welche Regelung fehlt Dir denn jetzt im Tarifvertrag?