Autor Thema: Multiprofessionelles Team in Förderschule Arbeitszeitregelung Erfahrung gesucht  (Read 3186 times)

Jockel

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Mit Runderlassen kann der Arbeitgeber sich den Hintern abwischen. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.

Wirklich ? Wenn ich meinen Traktorfahrern einen Arbeitsvertrag gebe, in dem steht: "Ihr seid Lehrkräfte im Sinne von § 44 TV-L". Dann geht das doch, solange die so geregelten Arbeitsbedingungen besser sind, als die, die eigentlich gelten würde. Selbst bei Tarifgebundenen.

JesuisSVA

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Was hätte das eine mit dem anderen zu tun? Ein Arbeitsvertrag zeichnet sich ja durch seine Wechselseitigkeit im Gegensatz zur Einseitigkeit eines Erlasses aus, zudem müssten die damit vereinbarten Bedingungen ja tatsächlich günstiger sein als die tariflichen, was sie nicht sind.

superfoxi58

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Was hätte das eine mit dem anderen zu tun? Ein Arbeitsvertrag zeichnet sich ja durch seine Wechselseitigkeit im Gegensatz zur Einseitigkeit eines Erlasses aus, zudem müssten die damit vereinbarten Bedingungen ja tatsächlich günstiger sein als die tariflichen, was sie nicht sind.
Stand jetzt ist, ich muss/soll die Ferienzeiten mit zusätzlichen Arbeitsstunden ausarbeiten.....die Schule ist ja geschlossen, daher kann ich in den Ferien da nicht arbeiten...das Problem ist dass es nirgendwo steht wie die Arbeitszeitregelung genau ist......auch nicht im Vertrag, auch nicht bei TVL

JesuisSVA

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Weder mußt noch sollst Du. Der TV-L enthält doch sehr deutliche Arbeitszeitregelungen. Die Unterbeschäftigung in den Ferien ist das Problem des Arbeitgebers. Ein Fall der Regelungen nach § 6 Abs. 10 liegt nicht vor, da ja nicht saisonbedingt besonders viel Arbeit anfällt, die ausgeglichen werden müsste, sondern es nicht saisonbedingte Zeiten ohne Arbeitsanfall gibt, die ausgeglichen werden sollen. Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit liegt nicht vor. Der Arbeitgeber kann Dir zwar mehr Arbeitsstunden anordnen außerhalb der Ferienzeiten, diese werden dann aber zu zuschlagspflichtiges Überstunden. Und wenn Du lustig bist, kannst Du Deine vertragsmäßige Beschäftigung in den Ferien gerichtlich durchsetzen. Welche Regelung fehlt Dir denn jetzt im Tarifvertrag?

Albeles

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Hast Du mal mit deiner Schulleitung gesprochen? Ich wüsste nicht, das TVL Lehrer auch Stunden herausarbeiten, damit sie nicht in den  Ferien zur Schule müssen. Sprechenden Menschen kann oft geholfen werden und es regelt sich manchmal ganz einfach auf die klassische Art. Ich würde definitiv nichts raus arbeiten, sondern der Schulleitung erklären, das ich gerne meine Arbeitskraft in den Ferien zur Verfügung stelle. Wenn die keine Arbeit für Dich haben, ist das ja nicht dein Problem.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, das die Lösung einfach im persönlichen Gespräch gefunden wird ohne große Tipps.

LG Albeles