Guten Abend,
eine Frage, da ich auf den ersten Blick nichts einschlägiges gefunden habe:
Ich bin Landesbeamter auf Lebenszeit und in der Besoldungsgruppe A15. Nun gibt es beim Bund eine Ausschreibung für eine A14-Stelle (keine Dienstpostenbündelung, also wirklich "nur"A14). Spricht beamtenrechtlich etwas dagegen, dass ich im Falle einer Auswahl für die Stelle als A14 übernommen bzw. dorthin versetzt werde? Oder kann / darf man nicht in ein niedrigeres Amt wechseln ? Wäre im Falle eines "ja, wechseln geht nicht" dann ggf. die Annahme der neuen Urkunde und damit die automatische Entlassung beim Land die Alternative? Oder ist man automatisch eh raus, weil die Personaler beim Bund (nachgeordnete Behörde eines Bundesministeriums) das "grundsätzlich" nicht machen ?
Für ein paar Hinweise wäre ich sehr dankbar.