Beide Bundesbeamte - Familienzuschlag bei Trennung

Begonnen von Kat03, 08.11.2022 16:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Kat03

Hallo liebes Forum,

Wir haben uns getrennt.
Beide Bundesbeamte, eine Person noch aktiv im Dienst, andere Person mit Mindestpernion im Vorruhestand.
2 Kinder (beide volljährig) leben bei der Person mit Vorruhestand.
Die andere Person bekommt das Kindergeld, den FZ Stufe 1 zur Hälfte und den vollen FZ Kinderbestandteil.
Die Kinder sind auch da in der Beihilfe und in der PKV.

Die Person mit dem Vorruhestand hat noch keinen Trennungsunterhalt beantragt.

Kann man es erstmal alles so weiterlaufen lassen?
Oder gibt es später Schwierigkeiten?
Steuerklasse (jetzt 3 und 5) werden zum Anfang nächstes Jahr geändert.

Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung.

Matze1986

Wenn sich beide Parteien einig sind, kann man alles dabei belassen. Es gibt ja keine Verpflichtung Trennungsunterhalt zu beantragen. Auf Kindesunterhalt "darf" nicht verzichtet werden.

Kat03

Hallo,

Danke für die Antwort.
Da die Kinder volljährig sind, müssten sie doch selbst Unterhalt fordern.
Ist das richtig?

Viele Grüße

Matze1986

Ja, korrekt.
In diesem Fall dürften die Kinder dann selbst auf den Unterhalt verzichten, es sei denn, sie beziehen staatliche Leistungen.

Organisator

Zitat von: Matze1986 in 09.11.2022 09:38
Ja, korrekt.
In diesem Fall dürften die Kinder dann selbst auf den Unterhalt verzichten, es sei denn, sie beziehen staatliche Leistungen.
Auch dann dürfen sie auf Unterhalt verzichten, es hat nur keinen Einfluss auf die Höhe der staatlichen Leistungen.