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[RP] Verbeamtung auf Lebenszeit

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Floki:
Eine Bekannte ist derzeit als Beamtin auf Probe in der Finanzverwaltung RLP tätig. Vor Kurzem ist die Diagnose "Morbus Crohn" gestellt worden. Sie fragt sich jetzt, ob eine Verbeamtung auf Lebenszeit überhaupt noch möglich ist.
In NRW hatte ich Rechtsprechung gefunden, dass eine Verbeamtung auf Lebenszeit durchaus möglich ist, je nachdem wie der Krankheitsverlauf ist.
Leider kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen...


Hat jemand persönliche Erfahrungen zu der Thematik oder kennt einschlägige Rechtsprechung?

Matze1986:
Ihre Bekannte ist nicht verpflichtet ihre Erkrankung von sich aus zu melden. Evtl. findet keine Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung statt.

Wenn eine amtsärztliche Untersuchung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit stattfinden sollte, dann muss sie natürlich korrekte Angaben machen. Der untersuchende Arzt gibt dann eine Prognose ab und dementsprechend wird entschieden.

Sleyana:
Mich hat dieses Jahr eine Amtsärztin bei sehr hohem BMI und bekannten (und schon länger) zurückliegenden psychischen Problemen mich für Diensttauglich erklärt für eine Verbeamtung auf Widerruf.

Es ist alles eine Einzelfallentscheidung. Es wurde aber vermerkt das bei einer Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit es empfohlen ist nochmal zur untersuchen.

Ich wünsche deiner Freundin viel Glück.

Saxum:
Ich kann nur für Bayern und meine Dienstherr*in sprechen, jedoch gillt meines Erachtens nach, dass die/der Dienstherr*in dabei an seine Beurteilung der gesundheitlichen Eignung bei der Einstellung eines Beamten auf Probe gebunden ist.

Eine wesentliche Änderung bzw. eine erneute Amtsärztliche Prüfung kann wohl nur veranlasst werden, wenn während der Probezeit erhebliche gesundheitliche Komplikationen aufgeworfen wurden, welche die Prognose erheblich verschlechtert hätte (z.B. Krankenstand von 1,5 Jahren während der 2 Jährigen Probezeit).

Meine Aussagen stützen sich dabei auf das Urteil vom 30. Oktober 2013 des BVerwG 2 C 16.12 - Absatz 15.

"Bei unveränderter Sachlage ist der Dienstherr an seine Bewertung der gesundheitlichen Eignung vor Begründung des Probebeamtenverhältnisses gebunden."

Eine Verpflichtung die Diagnose "Morbus Crohn" gegenüber der Dienstherr*in zu melden ist meiner Kenntnis nach nicht bekannt. Eine unveränderte Sachlage ist meines Erachtens nach gegeben, wenn die (während der Probezeit) festgestellte Diagnose die grundsätzliche Einigung der/des Beamt*in nicht erheblich verschlechtert hat. Es kommt ja wesentlich darauf an, wie man sich in der Probezeit bewährt hat.

bettelmusikant:
Du hast hier den Satz aus dem Urteil aber verkürzt wiedergegeben:
"War die Erkrankung eines Probebeamten bereits vor der Begründung dieses Beamtenverhältnisses bekannt, so darf der Dienstherr die gesundheitliche Eignung des Beamten bei der anstehenden Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit nur dann im Hinblick auf diese Erkrankung verneinen, wenn sich die Grundlagen ihrer Bewertung inzwischen geändert haben. Bei unveränderter Sachlage ist der Dienstherr an seine Bewertung der gesundheitlichen Eignung vor Begründung des Probebeamtenverhältnisses gebunden."

Das heißt nicht, dass nicht auch eine erneute Untersuchung erfolge dürfte. Wird erst dann die oder eine schwere Erkrankung festgestellt, kann die gesundheitliche Eignung des Beamten bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit verneint werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Probebeamten ist der Ablauf der Probezeit, nicht der Beginn.

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