Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[RP] Verbeamtung auf Lebenszeit
Floki:
Zunächst einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Bei der Verbeamtung auf Widerruf ist eine Untersuchung erfolgt. Die Erkrankung war hier noch nicht bekannt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums, ist eine Verbeamtung auf Probe erfolgt. Eine weitere Untersuchung ist nicht erfolgt. In NRW erfolgt nach Ablauf der Probezeit eine Verbeamtung auf Lebenszeit ohne weitere Untersuchung.
In RLP wird jedoch wohl eine weitere Untersuchung bei der Verbeamtung auf Lebenszeit durchgeführt.
Grundsätzlich ist mir bekannt, dass die Dienstfähigkeit festgestellt oder eben nicht festgestellt werden muss.
Mich hat nur interessiert, ob jemand persönliche Erfahrungen in RLP in der Finanzverwaltung gemacht hat oder Rechtsprechung kennt....
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version