Ich kann Dir erstmal folgendes Tool eines Users hier ans Herz legen.
http://hg-tvl.bplaced.net/Da siehst Du wo Du finanziell landest bzw. eigentlich auch in welche Stufe Du kommst bei einer normalen HG.
Zudem ist dein Bildungsgrad nicht wirklich maßgeblich wie deine Stelle bewertet ist.
Es gibt hier den schönen Spruch:
"Tarifbeschäftigte sind eingruppiert, und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen aufgrund der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit"
Sprich wenn Dir eine Bedingung in der Person fehlt z.B. Master, wirst Du eine EG niedriger Eingestuft. Wenn deine Stelle aber nur E5 Tätigkeiten sind, bekommst Du auch nur E5 egal ob Du einen Master (bei Dir Fortbildung) hast oder nicht.
Heißt Dir müssen die Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden, die zu einer EG11/12/13 what ever führen.
Die HG erfolgt dann nach tariflichen Regeln von E9a/5 aus.
Wobei die Vorweggewährung von bis zu 2 Stufen immer noch eine Option wäre, die der AG aber rein freiwillig machen würde und Du keinen Anspruch drauf hättest.