Autor Thema: Vergleichsgruppen Regelbeurteilung Beamte und TB  (Read 1810 times)

flip

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Hallo!
In einer größeren Bundesbehörde sind gebündelte Stellen mit TB und Beamten besetzt. Nun ist es in den Beurteilungsrichtlinien vorgegeben, dass sich sowohl Beamte als auch Tarifkräfte in derselben Vergleichsgruppe befinden und somit konkurieren Also z.B Beamte der Besoldungruppe  A10 und TB mit E10 immer analog. Zu den Beurteilungen gibt es Quoten, etwa dass maximal 10% einer Vergleichsgruppe in der besten Beurteilungsstufe beurteilt werden sollen. Je nach vorhandenen Möglichkeiten werden die Besten befördert bzw. die TB höhergruppiert.
Anlässlich von Verfahren vor dem VG und OVG musste die Behörde die Beurteilungspraxis bereits ändern. Hier wurden dann für Beamte der techn. Laufbahnen und der nichttechn. Laufbahnen jeweils gesonderte Vergleichsgruppen erstellt werden. Wie TB der techn, bzw nichttechn. Fachrichtung zugeordnet werden ist mehr oder weniger willkürlich zumindest bei Dienststellenleitern und in der IT.
Ich persönlich halte das Ganze für unrechtmäßig. Könnte oder müsste man sogar rechtlich dagegen vorgehen?

Organisator

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Antw:Vergleichsgruppen Regelbeurteilung Beamte und TB
« Antwort #1 am: 10.11.2022 18:18 »
Warum werden denn Tarifbeschäftigte regelbeurteilt? Und wie leitet sich daraus ein Anspruch auf Höhergruppierung ab?

Asperatus

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Antw:Vergleichsgruppen Regelbeurteilung Beamte und TB
« Antwort #2 am: 10.11.2022 20:58 »
Hier werden verschiedene Sachverhalte genannt. Welche davon sollen unrechtmäßig sein und wieso?

flip

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Antw:Vergleichsgruppen Regelbeurteilung Beamte und TB
« Antwort #3 am: 14.11.2022 11:38 »
Warum werden denn Tarifbeschäftigte regelbeurteilt? Und wie leitet sich daraus ein Anspruch auf Höhergruppierung ab?
Das wüsste ich auch gerne. Anspruch ist hier aber zuviel gesagt, ein Anspruch existiert ja offensichtlich nicht, weder auf Beförderung noch auf Höhergruppierung. Dass Eingruppierung anhand der übertragenen Tätigkeiten erfolgt, ist mit bekannt.
Nach der Beurteilung werden alle in einen Topf geworfen, nichttechnischer Verwaltungsdienst, technischer Verwaltungsdienst, sprach- und kulturwissenschaftliche Dienst, ... und  TB.
(Zitat aus einem Rundschreiben)
Zitat

Auf Grundlage der anstehenden Regelbeurteilungsrunde können voraussichtlich in allen Besoldungsgruppen der sog. A-Besoldung sowie in den Entgeltgruppen im Tarifbereich Beförderungen bzw. Höhergruppierungen ermöglicht werden.
[...]
Nach dem Ergebnis der anstehenden Regelbeurteilung kommen für eine Höherstufung in die
nächste Besoldungs- oder Entgeltgruppe voraussichtlich diejenigen Beschäftigten in Frage, die fol-
gende Noten- bzw. Differenzierungsstufen in ihrer Vergleichsgruppe erzielt haben:
 
Beförderung / Höhergruppierung nach
A 7/E 7:    Note xyz
A 8/E 8:    Note xyz
A 9m/E 9a:   Note xyz
A 9m mit Zulage:  Note xyz
A 10/E 10:   Note xyz
A 11/E 11:   Note xyz
A 12/E 12:   Note xyz
A 13g:    Note xyz
A 13g mit Zulage: Note xyz
A 14/E 14:   Note xyz
A 15/E 15:   Note xyz
A 16:   Note xyz


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Antw:Vergleichsgruppen Regelbeurteilung Beamte und TB
« Antwort #4 am: 14.11.2022 11:53 »
Für Beamte auf gebündelten Dienstposten ist das nachvollziehbar. Für TBs stellt sich mir die Frage, ob eine solche Auswahl für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten rechtmäßig ist.