Warum werden denn Tarifbeschäftigte regelbeurteilt? Und wie leitet sich daraus ein Anspruch auf Höhergruppierung ab?
Das wüsste ich auch gerne. Anspruch ist hier aber zuviel gesagt, ein Anspruch existiert ja offensichtlich nicht, weder auf Beförderung noch auf Höhergruppierung. Dass Eingruppierung anhand der übertragenen Tätigkeiten erfolgt, ist mit bekannt.
Nach der Beurteilung werden alle in einen Topf geworfen, nichttechnischer Verwaltungsdienst, technischer Verwaltungsdienst, sprach- und kulturwissenschaftliche Dienst, ... und TB.
(Zitat aus einem Rundschreiben)
Auf Grundlage der anstehenden Regelbeurteilungsrunde können voraussichtlich in allen Besoldungsgruppen der sog. A-Besoldung sowie in den Entgeltgruppen im Tarifbereich Beförderungen bzw. Höhergruppierungen ermöglicht werden.
[...]
Nach dem Ergebnis der anstehenden Regelbeurteilung kommen für eine Höherstufung in die
nächste Besoldungs- oder Entgeltgruppe voraussichtlich diejenigen Beschäftigten in Frage, die fol-
gende Noten- bzw. Differenzierungsstufen in ihrer Vergleichsgruppe erzielt haben:
Beförderung / Höhergruppierung nach
A 7/E 7: Note xyz
A 8/E 8: Note xyz
A 9m/E 9a: Note xyz
A 9m mit Zulage: Note xyz
A 10/E 10: Note xyz
A 11/E 11: Note xyz
A 12/E 12: Note xyz
A 13g: Note xyz
A 13g mit Zulage: Note xyz
A 14/E 14: Note xyz
A 15/E 15: Note xyz
A 16: Note xyz