Kleiderordnung

Begonnen von AndreasHL, 11.11.2022 08:12

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WasDennNun

Zitat von: BalBund in 12.11.2022 10:55
Zitat von: AndreasHL in 11.11.2022 20:48
Ich stelle mir vor, da sitzt ein Personalsratsmitglied bei einer Vorstellungsrunde für Bewerber. Bekleidung entspricht  zu 100 Prozent nicht der Kleiderordnung. Was nun? Abmahnen? Als PR-Mitglied?

Da ist ein Gerichtsverfahren doch vorprogrammiert. Gibt es dazu schon Urteile?

Wie unser Sonnenkönig JeSuis bereits ausgeführt hat: Ist eine Kleiderordnung wirksam erlassen (was im alleinigen Direktionsrecht des Arbeitgebers steht, der PR hat da schlicht mal gar nichts zu melden), kann aus dem bewussten Verstoß bei jedem Mitarbeitenden eine arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenz folgen.

Klar, der PR-Heiermann kann das ganze vor Gericht überprüfen lassen, wird hier aber regelmäßig scheitern, sofern die Kleiderordnung an sich nicht zu beanstanden ist.
Der von dir als Sonnenkönig benannte war ja auch überrascht über die niedersächsischer Regelungen im NPersVG. und auch dort würde ich vermuten, dass eine Kleiderordnung (ähnlich wie für SH angedeutet)  in der Mitbestimmung wäre.

JesuisSVA

Es geht aber nicht um die Mitbestimmung bei der Kleiderordnung, ganz gleich, welches PersVG Anwendung fände, sondern um einen Verstoß gegen die Kleiderordnung, die per Dienstanweisung erlassen worden war und deren rechtmäßiges Zustandekommen hier weder in Zweifel gezogen worden noch Thema ist.

WasDennNun

Zitat von: JesuisSVA in 12.11.2022 12:41
Es geht aber nicht um die Mitbestimmung bei der Kleiderordnung, ganz gleich, welches PersVG Anwendung fände, sondern um einen Verstoß gegen die Kleiderordnung, die per Dienstanweisung erlassen worden war und deren rechtmäßiges Zustandekommen hier weder in Zweifel gezogen worden noch Thema ist.
es ging um diesen Satz: was im alleinigen Direktionsrecht des Arbeitgebers steht, der PR hat da schlicht mal gar nichts zu melden

JesuisSVA

Das war aber nicht mein Satz noch hätte ich mich zur Mitbestimmung eingelassen, sondern einzig auf den Verstoß eines PR-Mitglieds gegen eine bestehende Kleiderordnung. Weshalb also der Bezug zu mir?

WasDennNun

Zitat von: JesuisSVA in 12.11.2022 13:03
Das war aber nicht mein Satz noch hätte ich mich zur Mitbestimmung eingelassen, sondern einzig auf den Verstoß eines PR-Mitglieds gegen eine bestehende Kleiderordnung. Weshalb also der Bezug zu mir?
Weil auch du dich (so wie hier BalBund) schon mal bzgl. des Umfanges der Mitbestimmung (im NPersVG) überrascht gezeigt hattest und BalBund auf dich Bezug genommen hat.

JesuisSVA

Ich habe mich zur Mitbestimmung nicht eingelassen.

WasDennNun

Zitat von: JesuisSVA in 12.11.2022 13:17
Ich habe mich zur Mitbestimmung nicht eingelassen.
Ich bezog mich auf folgenden Irrtum deinerseits:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119200.msg258829.html#msg258829
Die eine Analogie zu BalBunds Irrtum aufzeigt.

JesuisSVA

Mir ist bekannt, worauf Du Dich bezogen hast. Es erschließt sich lediglich nicht, weshalb Du darauf Bezug nimmst. Ich habe mich zur Mitbestimmung nicht eingelassen, es war schließlich auch nicht Thema. Welchen Sinn sollte also die Bezugnahme haben?

WasDennNun

Zitat von: JesuisSVA in 12.11.2022 14:32
Mir ist bekannt, worauf Du Dich bezogen hast. Es erschließt sich lediglich nicht, weshalb Du darauf Bezug nimmst. Ich habe mich zur Mitbestimmung nicht eingelassen, es war schließlich auch nicht Thema. Welchen Sinn sollte also die Bezugnahme haben?
Damit BalBund nicht traurig sein muss, dass er sich so irrte, denn das ist ja schließlich schon dem besten passiert. :-*

Pham Nuwen

So geschmacklos wie sich vermeintlich "vorschriftsmäßig", "ordentlich" oder "seriös" gekleidete Menschen häufig anziehen, sind die mit meinen kurzen Hosen und Birkenstocks (natürlich ohne Socken) im Sommer sehr gut bedient! Manch einer mag da hin und wieder etwas komisch schauen, aber ein Spruch hat sich noch keiner getraut – aber die meisten sind auch einige EGs unter mir.  8)

BAT

Zitat von: AndreasHL in 11.11.2022 08:12
Hallo,

es wurde eine Dienstanweisung erlassen: bei repräsentativen Veranstaltungen wie z. B. Vorstellungsgesprächen muss von den Damen ein Rock, so denn einer getragen wird, mindestens Knielänge haben.

Es gibt auch Regelungen für die Herren, aber die sind nicht so restriktiv.

Was hält denn die werte Gemeinschaft hier vor so einer Dienstanweisung? Ist das nicht ein zu weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?

Viele Grüße

Andreas

Ist die Einteilung in zwei Geschlechter überhaupt noch gerichtsfest?

Kat

Zitat von: Pham Nuwen in 14.11.2022 08:52
So geschmacklos wie sich vermeintlich "vorschriftsmäßig", "ordentlich" oder "seriös" gekleidete Menschen häufig anziehen, sind die mit meinen kurzen Hosen und Birkenstocks (natürlich ohne Socken) im Sommer sehr gut bedient! Manch einer mag da hin und wieder etwas komisch schauen, aber ein Spruch hat sich noch keiner getraut – aber die meisten sind auch einige EGs unter mir.  8)

Birkenstocks mit Socken sind doch noch viel schlimmer.

Flying

Zitat von: Kat in 14.11.2022 10:14
Zitat von: Pham Nuwen in 14.11.2022 08:52
So geschmacklos wie sich vermeintlich "vorschriftsmäßig", "ordentlich" oder "seriös" gekleidete Menschen häufig anziehen, sind die mit meinen kurzen Hosen und Birkenstocks (natürlich ohne Socken) im Sommer sehr gut bedient! Manch einer mag da hin und wieder etwas komisch schauen, aber ein Spruch hat sich noch keiner getraut – aber die meisten sind auch einige EGs unter mir.  8)

Birkenstocks mit Socken sind doch noch viel schlimmer.

Birkenstocks sind immer schlimm - mit oder ohne Socken und egal wo..

veeam

Zitat von: BAT in 14.11.2022 09:00
Zitat von: AndreasHL in 11.11.2022 08:12
Hallo,

es wurde eine Dienstanweisung erlassen: bei repräsentativen Veranstaltungen wie z. B. Vorstellungsgesprächen muss von den Damen ein Rock, so denn einer getragen wird, mindestens Knielänge haben.

Es gibt auch Regelungen für die Herren, aber die sind nicht so restriktiv.

Was hält denn die werte Gemeinschaft hier vor so einer Dienstanweisung? Ist das nicht ein zu weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?

Viele Grüße

Andreas

Ist die Einteilung in zwei Geschlechter überhaupt noch gerichtsfest?

Kleidung bezieht sich auf die Physis des Menschen, nicht auf die ausufernde Genderdebatte um die unendlich vielen psychischen Geschlechter.

Solange also niemandem die Brüste auf dem Rücken wachsen, wird Kleidung in männlich/weiblich unterteilt. Diese Wahl zur Einteilung in mein äußeres Erscheinungsbild muss ich auch vornehmen, wenn ich mir ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Es gibt mehr als zwei Geschlechter" bestellen will. Egal ob ich mich als metrosexueller Toaster identifiziere, oder nicht.

BAT

Es geht doch nicht um Kleidung.

Es geht um die Regelung zu den Beschäftigten, die nur als Damen und Herren (sic!) eingeordnet werden.