Autor Thema: Kleiderordnung  (Read 12807 times)

AndreasHL

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Kleiderordnung
« am: 11.11.2022 08:12 »
Hallo,

es wurde eine Dienstanweisung erlassen: bei repräsentativen Veranstaltungen wie z. B. Vorstellungsgesprächen muss von den Damen ein Rock, so denn einer getragen wird, mindestens Knielänge haben.

Es gibt auch Regelungen für die Herren, aber die sind nicht so restriktiv.

Was hält denn die werte Gemeinschaft hier vor so einer Dienstanweisung? Ist das nicht ein zu weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?

Viele Grüße

Andreas

JC83

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #1 am: 11.11.2022 08:16 »
Hallo,

es wurde eine Dienstanweisung erlassen: bei repräsentativen Veranstaltungen wie z. B. Vorstellungsgesprächen muss von den Damen ein Rock, so denn einer getragen wird, mindestens Knielänge haben.

Es gibt auch Regelungen für die Herren, aber die sind nicht so restriktiv.

Was hält denn die werte Gemeinschaft hier vor so einer Dienstanweisung? Ist das nicht ein zu weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?

Viele Grüße

Andreas

Fraglich ist hierbei für mich, was denn passiert, wenn man dies nicht tut? Will der AG hier tatsächlich abmahnen oder gar entlassen...?

Keeper83

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #2 am: 11.11.2022 08:27 »
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115633.0.html

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112623.0.html

Das sind recht unterhaltsame Threads zu dem Thema. Ein vergnüglicher Start in den Freitag.

JesuisSVA

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #3 am: 11.11.2022 08:29 »
Hallo,

es wurde eine Dienstanweisung erlassen: bei repräsentativen Veranstaltungen wie z. B. Vorstellungsgesprächen muss von den Damen ein Rock, so denn einer getragen wird, mindestens Knielänge haben.

Es gibt auch Regelungen für die Herren, aber die sind nicht so restriktiv.

Was hält denn die werte Gemeinschaft hier vor so einer Dienstanweisung? Ist das nicht ein zu weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?

Viele Grüße

Andreas

Nein, ist es nicht. Für Bekleidungsvorschriften während der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber einen sehr weiten Spielraum. Wer tragen möchte, was er will, muss entweder sein Heil in der Selbständigkeit suchen oder diese Freiheit arbeitsvertraglich festschreiben lassen.

Keeper83

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #4 am: 11.11.2022 08:38 »
Hallo,

es wurde eine Dienstanweisung erlassen: bei repräsentativen Veranstaltungen wie z. B. Vorstellungsgesprächen muss von den Damen ein Rock, so denn einer getragen wird, mindestens Knielänge haben.

Es gibt auch Regelungen für die Herren, aber die sind nicht so restriktiv.

Was hält denn die werte Gemeinschaft hier vor so einer Dienstanweisung? Ist das nicht ein zu weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte?

Viele Grüße

Andreas

Nein, ist es nicht. Für Bekleidungsvorschriften während der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber einen sehr weiten Spielraum. Wer tragen möchte, was er will, muss entweder sein Heil in der Selbständigkeit suchen oder diese Freiheit arbeitsvertraglich festschreiben lassen.

Mich juckt es in den Fingern nach den Euren zu fragen.

Garfield73

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #5 am: 11.11.2022 08:53 »
Zitat
muss von den Damen ein Rock, so denn einer getragen wird, mindestens Knielänge haben.
Zitat
Es gibt auch Regelungen für die Herren, aber die sind nicht so restriktiv.
Männer dürfen also Miniröcke tragen? :o

Ich finde es eher traurig, dass man überhaupt eine Dienstanweisung erlassen muss, damit sich die Leute halbwegs vernünftig anziehen.
Ein Minirock hat IMO bei der Arbeit, zumindest bei einer mit Publikumsverkehr, genauso wenig zu suchen, wie bauchfreie Oberteile, Mützen jeder Art oder T-Shirts mit "lustigen Aufdrucken".

veeam

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #6 am: 11.11.2022 09:10 »
Latexleggins mit Lederjacke bis maximal halber Oberkörperhöhe wurden hier auch schon gesehen.
Da fragt man sich schon, ob man direkt von einer durchzechten Nacht die Arbeit angetreten hat.

Kleidung kann man sich kaufen, den dazugehörigen Geschmack leider nicht. Wer also kein Gespür für eine "geschäftsverträgliche Garderobe" besitzt, muss es wohl vordiktiert bekommen.

bbdhs

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #7 am: 11.11.2022 09:51 »
Zitat
muss von den Damen ein Rock, so denn einer getragen wird, mindestens Knielänge haben.
Zitat
Es gibt auch Regelungen für die Herren, aber die sind nicht so restriktiv.
Männer dürfen also Miniröcke tragen? :o

Ich finde es eher traurig, dass man überhaupt eine Dienstanweisung erlassen muss, damit sich die Leute halbwegs vernünftig anziehen.
Ein Minirock hat IMO bei der Arbeit, zumindest bei einer mit Publikumsverkehr, genauso wenig zu suchen, wie bauchfreie Oberteile, Mützen jeder Art oder T-Shirts mit "lustigen Aufdrucken".

Und wer definiert was vernünftig ist?
Ist es nicht eher ein gemeinsamer Konsens, der da gefunden werden muss? Was ist z.B. an einer Mütze schlimm? Ich persönlich finde diese Meinung sehr angestaubt. Da merkt man doch, dass es im behördlichen Umfeld sehr konservativ zugeht. Menschen (die Gesellschaft) entwickeln sich weiter. Das sollte sich auch im behördlichen Umfeld widerspiegeln.

Latexleggins mit Lederjacke bis maximal halber Oberkörperhöhe wurden hier auch schon gesehen.
Da fragt man sich schon, ob man direkt von einer durchzechten Nacht die Arbeit angetreten hat.

Kleidung kann man sich kaufen, den dazugehörigen Geschmack leider nicht. Wer also kein Gespür für eine "geschäftsverträgliche Garderobe" besitzt, muss es wohl vordiktiert bekommen.

Und wer definiert Geschmack? Geschmack ist doch per se immer subjektiv. Daher kann man den natürlich nicht kaufen, aneignen oder sonst was, sondern jeder hat einfach seinen eigenen persönlichen Geschmack.

Bzgl. "geschäftsverträgliche Garderobe" s.o. ... ich denke hier kann (und sollte) man sich durchaus weiterentwickeln. Dort wo Kleidung vorgegeben wird, ist das ja auch teilweise so (z.B. Polos bei Polizist*innen und nicht mehr nur Hemden, ...). Das ist dann auch mMn der einzige Grund, wo man Vorgaben machen sollte: Wenn es notwendig ist direkt jemanden einer bestimmten Gruppe zuordnen zu können.

JesuisSVA

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #8 am: 11.11.2022 12:19 »
Inwiefern wäre das Tragen von Leggings als Oberbekleidung jetzt eine "Weiterentwicklung"? Es ist vielmehr eine Entwicklung. Und warum sollten sich wenig wünschenswerte Entwicklungen im behördlichen Umfeld widerspiegeln? Sollen Bürger jetzt mit einem fröhlichen "Bruuudi" begrüßt werden?

Solange es um Arbeitszeit ist sehr klar, wer definiert, was vernünftig ist: Der Arbeitgeber!

Was es zur Sache tut, dass Polizisten im Innendienst wo auch immer auch Polos tragen dürfen, erschließt sich nicht.

FGL

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #9 am: 11.11.2022 14:01 »
Und warum sollten sich wenig wünschenswerte Entwicklungen im behördlichen Umfeld widerspiegeln? Sollen Bürger jetzt mit einem fröhlichen "Bruuudi" begrüßt werden?
... und man bedankt sich mit "ich küss deine Augen"...

E15TVL

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #10 am: 11.11.2022 20:16 »
Bei uns, einer obersten Landesbehörde, gibt es keine Regelung dazu. Dies führt dann leider auch dazu, dass teilweise T-Shirts mit „lustigem“ Aufdruck getragen werden oder im Sommer auch der ein oder andere Mann mit kurzen Hosen angetrabt kommt. Mein einziges Glück ist, dass bei uns nahezu kein Bürgerverkehr herrscht. Andernfalls würde ich mich schämen…

Bei der hiesigen Landkreisverwaltung ist wenigstens das Tragen von kurzen Hosen per DV/DA eingeschränkt.

AndreasHL

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #11 am: 11.11.2022 20:48 »
Ich stelle mir vor, da sitzt ein Personalsratsmitglied bei einer Vorstellungsrunde für Bewerber. Bekleidung entspricht  zu 100 Prozent nicht der Kleiderordnung. Was nun? Abmahnen? Als PR-Mitglied?

Da ist ein Gerichtsverfahren doch vorprogrammiert. Gibt es dazu schon Urteile?

JesuisSVA

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #12 am: 12.11.2022 08:50 »
Ach, es handelt sich um einen Bessermenschen aus dem Personalrat, der durch Negativauswahl in sein Amt gespült worden ist, weil er eines erweiterten Schutzes vor Versetzung und/oder Kündigung bedarf. Das ändert natürlich... gar nichts. Und was ist negativ an einem Gerichtsverfahren, das dem Personalratsclown seine Grenzen aufzeigt und ihn demütigt? Wenn der auch noch Gewerkschaftsvertreter ist, kann man sogar gleich zwei Punkte auf der Bucket List streichen.

BalBund

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #13 am: 12.11.2022 10:55 »
Ich stelle mir vor, da sitzt ein Personalsratsmitglied bei einer Vorstellungsrunde für Bewerber. Bekleidung entspricht  zu 100 Prozent nicht der Kleiderordnung. Was nun? Abmahnen? Als PR-Mitglied?

Da ist ein Gerichtsverfahren doch vorprogrammiert. Gibt es dazu schon Urteile?

Wie unser Sonnenkönig JeSuis bereits ausgeführt hat: Ist eine Kleiderordnung wirksam erlassen (was im alleinigen Direktionsrecht des Arbeitgebers steht, der PR hat da schlicht mal gar nichts zu melden), kann aus dem bewussten Verstoß bei jedem Mitarbeitenden eine arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenz folgen.

Klar, der PR-Heiermann kann das ganze vor Gericht überprüfen lassen, wird hier aber regelmäßig scheitern, sofern die Kleiderordnung an sich nicht zu beanstanden ist.

egotrip

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Antw:Kleiderordnung
« Antwort #14 am: 12.11.2022 11:52 »
Ich stelle mir vor, da sitzt ein Personalsratsmitglied bei einer Vorstellungsrunde für Bewerber. Bekleidung entspricht  zu 100 Prozent nicht der Kleiderordnung. Was nun? Abmahnen? Als PR-Mitglied?

Da ist ein Gerichtsverfahren doch vorprogrammiert. Gibt es dazu schon Urteile?

Wie unser Sonnenkönig JeSuis bereits ausgeführt hat: Ist eine Kleiderordnung wirksam erlassen (was im alleinigen Direktionsrecht des Arbeitgebers steht, der PR hat da schlicht mal gar nichts zu melden), kann aus dem bewussten Verstoß bei jedem Mitarbeitenden eine arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenz folgen.

Klar, der PR-Heiermann kann das ganze vor Gericht überprüfen lassen, wird hier aber regelmäßig scheitern, sofern die Kleiderordnung an sich nicht zu beanstanden ist.

Da wäre es dann interessant, wie ein Personalrat in Schleswig-Holstein auf eine solche Aussage reagieren würde, denn:

§ 51 Abs. 1-7 MBG SH – Umfang der Mitbestimmung

Anhand dieser Landesregelungen lässt sich nur sehr schwer ein Vergleich zu den Bundesregelungen ziehen, weil von einer "Allzuständigkeit" des Personalrats ausgegangen wird. Danach ist der Personalrat im Rahmen des § 51 MBG SH die Aufgabe "bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken" mitzubestimmen. Ferner finden sich in § 54 Abs. 4 MBG SH Beispiele für die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten. Es existiert jedoch kein abschließender Katalog mit den Mitbestimmungstatbeständen.