Autor Thema: Vermögenswirksame Leistungen  (Read 6413 times)

SparFuchs

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Vermögenswirksame Leistungen
« am: 11.11.2022 10:32 »
Guten Morgen zusammen,

ich bin hier neu und habe gleich eine Frage bezüglich der "Ansparung" der vermögenswirksamen Leistung.
Ich bedanke mich bereits jetzt schon für Eure (kritische) Einschätzung.

Ausgangssituation:

Ich und meine Frau - frisch verheiratet - möchten zum Jahreswechsel gemeinsam in einem Sparvertrag unseren Arbeitgeberanteil der vermögenswirksamen Leistung (Brutto je 6,65 €, Netto 3,XX €) ansparen.

Wir sind gerne bereit einen gewissen Anteil extra dazu zu sparen (25-50 € je Person), der am liebsten durch uns extra in das Sparkonto und nicht über die Arbeitgeber eingezahlt werden könnte.

Hintergrund:

Mit Hinblick auf die weitere Familienplanung möchten wir bereits jetzt schon monatlich etwas Geld für den Nachwuchs beiseitelegen - aber aktuell ist noch nichts unterwegs.

Idee:

Wir stellen uns, wie oben geschrieben, einen gemeinsamen Sparvertrag vor, in den jeder von uns seinen Arbeitgeberanteil eingezahlt bekommt sowie einen monatlichen Extrabetrag von dem bestehenden Privatkonto einzahlt. Wir möchten eigentlich keine weiteren Giro-Konten eröffnen, welche als Verrechnungskonto herangezogen werden. Idealerweise sollte das Sparkonto ohne Abschluss- und Kontoführungsgebühren laufen.

Gibt es so etwas überhaupt, wenn ja bei welchem Anbeiter, und wie schätzt Ihr die Marktsituation diesbezüglich ein oder gibt es weitere Ideen, die wir in Betracht ziehen sollten?

Vielen herzlichen Dank!

Grüße
SparFuchs

Herbert Meyer

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #1 am: 11.11.2022 10:51 »
Lösung: Die lächerlichen 3 Euro Netto aus den Vermögenswirksamen Leistungen einfach vergessen. Anschließend bei Onvista ein kostenloses Depot eröffnen und einen (nahezu) kostenlosen Sparplan mit einer monatlich anpassbaren Sparrate auf einen thesaurierenden World-ETF anlegen. Dann bis zur Volljährigkeit vergessen und sich in 18 Jahren über die Rendite freuen. Fertig.

Was man auf keinen Fall machen sollte: Bei 10 Prozent Inflation Geld auf Tagesgeld oder gar Girokonto parken.

Falls man sich psychologisch nicht von den 3 Euro VL trennen möchte: Die ebenfalls recht günstige Comdirekt bietet auch VL-Sparen mit ETFs an, allerdings sind die Gebühren für Depotverwaltung und Sparplan-Ausführung etwas höher als bei einem klassischen ETF Sparplan, wodurch es eigentlich wieder unsinnig ist...

Die VL sind halt nur eine Peinlichkeit, von der sich der Öffentliche Dienst am besten so schnell wie möglich endgültig trennen sollte.

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #2 am: 11.11.2022 15:14 »
Kann das überhaupt so funktionieren wie angedacht? Die meisten Anbieter verlangen doch eine Überweisung der gesamten Ansparsumme über den Arbeitgeber z.B. Degussa. Bei der Deka z.B. ist die Mindestsparsumme 26€.
Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Alternativ wäre noch MSCI World direkt mit VL besparen, dann nimmt man die 6,65€ noch mit.

BAT

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #3 am: 11.11.2022 16:49 »
Hö? Beim größten Anbieter zahlt mein AG nur die VL, ich den Rest. Aber ist auch ein alter Vertrag...

Habe jetzt die Zahlung von mireingestellt, erste Auswirkungen der Krise, mal schauen, ob sie mich rauswerfen.

Britta2

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #4 am: 11.11.2022 17:21 »
Habe bei der BHW auch einen älteren Vertrag (und ärgere mich immer noch über meine Blödheit, allein wenn ich an deren jährlichen Abzug wegen Kontoführung denke) - ist auch seit Beginn Mindesteinzahlung monatlich 25 Euro.
Ist zwar längst auszahlungsbereit aber ich lasse noch weiterlaufen. Die schmeißen mich auch irgendwann raus.

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #5 am: 11.11.2022 17:31 »
Hö? Beim größten Anbieter zahlt mein AG nur die VL, ich den Rest. Aber ist auch ein alter Vertrag...

Habe jetzt die Zahlung von mireingestellt, erste Auswirkungen der Krise, mal schauen, ob sie mich rauswerfen.
Aber der Betrag wird doch in einer Summe (VL+Eigenbeitrag) vom Arbeitgeber an den Anbieter überwiesen, oder?

BAT

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #6 am: 11.11.2022 17:38 »
Nein, 5,60 € vom AG, fast die Aufstockung auf die vereinbarten 150 € von mir selbst. Schwäbisch Alt, Vertrag ist bestimmt von 2008 oder älter..

Zinc

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #7 am: 14.11.2022 13:04 »
Hatte vor paar Jahren VL-Sparen bei der Degussa abgeschlossen. Durch einen Bonus am Laufzeitende von 10,0 % landet man bei etwas mehr als 3 Prozent Rendite pro Jahr, aber das ohne jegliches Risiko. Du weißt also schon bei Sparbeginn, welche Summe du am Ende bekommst. In Anbetracht der aktuellen Umstände kann ich damit leben, war damals aber auch eher unwissend. Heute würde ich mir auf jeden Fall, wenn es denn unbedingt über die VL laufen soll, "OSKAR" anschauen und mit den Vermögenswirksamen Leistungen in ETFs investieren. Dort hast du beispielsweise keine Mindestlaufzeit (7 Jahre Sperrfrist entfällt) und keine Grundgebühren. Du zahlst lediglich die regulären OSKAR-Gebühren.
Mittlerweile habe ich mir auch etwas Wissen angelesen und werde nach meiner Sperrfrist höchstwahrscheinlich das Konto bei der Degussa auflösen und selbständig über einen kostenlosen Broker wie Trade Republic etc. einen kostenlosen Sparplan auf einen Welt ETF anlegen.

Max Bommel

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #8 am: 16.11.2022 10:07 »
Habe bei der BHW auch einen älteren Vertrag (und ärgere mich immer noch über meine Blödheit, allein wenn ich an deren jährlichen Abzug wegen Kontoführung denke) - ist auch seit Beginn Mindesteinzahlung monatlich 25 Euro.
Ist zwar längst auszahlungsbereit aber ich lasse noch weiterlaufen. Die schmeißen mich auch irgendwann raus.

Jährliche Kontoführungsgebühren in der Ansparphase sind rechtswidrig. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BGH vom 15.11.2022. Ging sogar um die BHW...

Britta2

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #9 am: 17.11.2022 09:04 »

Jährliche Kontoführungsgebühren in der Ansparphase sind rechtswidrig. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BGH vom 15.11.2022. Ging sogar um die BHW...
Sorry, hatte dazu gerade in anderem Unterforum angefragt.

Und soeben selbst die Antwort gefunden.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/bausparen-bhw-bausparkasse-verzichtet-nach-bgh-urteil-auf-kontogebuehren-wettbewerber-zoegern-noch/28813428.html

Das Institut schafft die beanstandeten Gebühren nun zwar ab, will bislang gezahlte Gebühren aber nicht automatisch erstatten. „Kunden werden gebeten, sich mit konkreten Angaben zu ihrem Vertrag schriftlich an die BHW Bausparkasse zu wenden“, teilte eine Sprecherin des Instituts mit.

Unklar ist, für welchen Zeitraum Bausparer zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen können. Die Frage der Verjährung lasse sich nicht so leicht beantworten, teilte der Bundesgerichtshof mit. Zwar gelte für den Anspruch der Verbraucher auf Rückzahlung grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Allerdings stellt sich jeweils im Einzelfall die Frage, wann die Verjährungsfrist in Gang gesetzt wurde, das heißt, ab wann die Verbraucher Kenntnis oder auf grober Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis von der Unwirksamkeit der Klausel hatten“, so das Karlsruher Gericht. Für diese Frage kämen verschiedene Zeitpunkte in Betracht. Der Bundesgerichtshof habe für diese Klausel aber bislang keine Entscheidung getroffen.

OT:  das aktuelle BGH-Urteil bezieht sich auf ein Urteil aus de Jahr 2017!
« Last Edit: 17.11.2022 09:17 von Britta2 »

Max Bommel

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #10 am: 17.11.2022 11:16 »

Sleyana

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #11 am: 17.11.2022 12:19 »
Habe bei der BHW auch einen älteren Vertrag (und ärgere mich immer noch über meine Blödheit, allein wenn ich an deren jährlichen Abzug wegen Kontoführung denke) - ist auch seit Beginn Mindesteinzahlung monatlich 25 Euro.
Ist zwar längst auszahlungsbereit aber ich lasse noch weiterlaufen. Die schmeißen mich auch irgendwann raus.

Jährliche Kontoführungsgebühren in der Ansparphase sind rechtswidrig. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BGH vom 15.11.2022. Ging sogar um die BHW...

Und Depotgebühren? Ich würde eher in einem ETF investieren und gucken was passiert.

Kaiser80

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #12 am: 17.11.2022 12:24 »

Jährliche Kontoführungsgebühren in der Ansparphase sind rechtswidrig. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BGH vom 15.11.2022. Ging sogar um die BHW...
Aha. Das hast du der Urteilsbegründung entnommen und kennst natürlich auch sämtliche Vertragskonstrukte der jeweiligen Anbieter?

Britta2

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #13 am: 17.11.2022 12:26 »
Hier gibt es ein Musterschreiben.

https://www.finanztip.de/bausparvertrag/bearbeitungsgebuehren/

copy + paste aus diesem Artikel:

Hat Deine Bank die Servicepauschale nachträglich ohne Deine Zustimmung eingeführt, dann kannst Du Dein Geld zurückfordern.

Oder anders gesagt:  stand die Gebühr bereits bei Vertragsabschluss in deren AGBs - wars das.

Andererseits - weiter gelesen:  diese Gebühren wurden wohl doch erst nachträglich d.h. ab 2017 eingeführt.
Hier wiederum muss man aufpassen, denn es muss noch vor dem 31.12.2022 die Schlichtungsstelle angeschrieben werden. Und die BHW wiederum hütet sich zu antworten. Habe nachgeschaut - ich hatte denen bereits im Mai 2021 geschrieben und diesen Gebühren widersprochen. Kein einziges Mal kam eine Antwort und im online-BHW-Konto sind sämtliche vom Kunden an die BHW geschickten Nchrichten NICHT gelistet! Nur die Nachrichten der BHW an den Kunden kann man dort auch später noch abrufen!  Ich habe also nur meine Screenshots vom Mai 2021 und Januar 2022 als Nachweis. 
« Last Edit: 17.11.2022 12:35 von Britta2 »

Kaiser80

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Antw:Vermögenswirksame Leistungen
« Antwort #14 am: 17.11.2022 12:27 »

Und Depotgebühren? Ich würde eher in einem ETF investieren und gucken was passiert.
Da ein (verwaltetes) Depot etwas völlig anderes als ein BSpV ist und bei diesem völlig unterschiedliche Vertragliche Vereinbarungen bestehen ist das eher unwahrscheinlich