Autor Thema: Anerkennung als sonstiger Beschäftigter für den gehobenen Dienst  (Read 5472 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Bei uns im "Haus" muss man um den Status des Sonstigen zu erlangen eine hausinterne Qualifikation über 3 Jahre absolvieren mit halbjährlichen Prüfungen. Während dieser drei Jahre werden nach und nach höherwertige Tätigkeiten übertragen, so dass im Idealfall die eigene 9er Stelle nach den drei Jahren zu einer 11er Stelle gemacht wird.
und man bis zum erreichen des sB dann eg10 bezahlt bekommt, oder wird man betrogen?

Man unterschreibt zu Beginn das man während der Qualifikation keine Höhergruppierung bekommt, erst nach erfolgreichen 3 Jahren. Ist leider der einzig bekannte Weg bei uns im Haus von 9 auf 11/12 ohne Studium zu rutschen
Also verzichtet ihr freiwillig auf das euch tariflich zustehende Entgelt!

Tja was bleibt einem übrig? Anders kriegt Man die Aufgaben offiziell nicht übertragen und bleibt in 9. Ich habe gelesen man kann seine Stelle und die Tätigkeiten durch einen externen Gutachter betrachten lassen, aber wer weiß was daraus wird.
Und inoffiziell Übertragende Aufgaben braucht man ja auch nicht machen.
Zitat
Es ist wie wahrscheinlich bei vielen so, der Kollege neben einem mit Studium, der genau die gleichen Tätigkeiten ausübt hat eine 11/12 und ohne Studium sitzt man da mit seiner 9. Naja ich hoffe im Januar habe ich endlich den offiziellen Status als Sonstiger, jetzt noch "Ärger" machen lohnt wohl nicht....
Na dann würde ich auch einfach mal außertariflich meine Stunden bei Lohnfortzahlung reduzieren.

Aber ich kann verstehen, dass ihr es hinnehmt, dass euer AG euch betrügt, da seit ihr offensichtlich in der schlechteren Verhandlungsposition.
Lieber nen Spatz in der Hand, als nen  Taubenschiss aufm Kopp

neodeo2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
also bleibt dem "Maximus2584" nichts anderes übrig, anstelle sich intern zu bewerben, sich extern zu bewerben?

oder gäbe es irgendwelche "Tricks" oder § doch noch intern auf e11 bei einem Arbeitgeber zu kommen, der sich quer stellt.

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Was heißt „quer stellt“? Der Arbeitgeber legt selbst die Kriterien fest, die er an eine Stellenbesetzung knüpfen möchte. Das hat mit dem sonstigen Beschäftigten im speziellen und dem TV-L im allgemeinen absolut nichts zu tun.

neodeo2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
was heißt "quer stellt?"
Antwort.: "Ich bin jetzt 4-Jahre nach 9B-TV-L eingruppiert und zwar ohne Studium und VL II. Wenn ich mich intern z.B. auf die Stellen bewerbe und zwar auf E11 oder sonstige bekomme ich dauerhaft die Meldung "formal nicht geeignet", obwohl ich bereits "im ehemals gehobenen nicht technischen Dienst" eingruppiert bin. Jedes mal schreibe ich dies nach der Absage an den "Recruiter" und ja werde wieder ins Verfahren aufgenommen. Allerdings nervt mich dies auf Dauer und mindert ja dauernd die Chancen für die Stelle...."

Der Recruiter/ der AG will den "Maximus2584" nicht befördern => also das einzige was geht, sich woanders bewerben.

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Der Arbeitgeber hat für sich Kriterien für die Stellenbesetzung festgelegt. Ob die gut oder schlecht gewählt sind und ob seine Selbstbeschränkung zielführend ist, kann dahingestellt bleiben, denn allein er legt fest, welche das sind. Er setzt also irgendein Anforderungsprofil fest. Da ihm dies freisteht, stellt er sich nicht quer, sondern macht von seinen Arbeitgeberrechten Gebrauch. Ob man das ändern möchte und dies auch vermag oder ob ein Arbeitgeberwechsel vielleicht besser ist, muss jeder selbst beurteilen. Der Arbeitgeber ist für die Stellenbesetzung jedenfalls an keinerlei tarifliche Bestimmungen für die Eingruppierung gebunden, egal ob es um Befreiungstatbestände oder um Voraussetzungen in der Person geht. Er kann also tariflich einen ungelernten Schulabbrecher als Apotheker einstellen ebenso wie er jemanden, der tariflich für die Eingruppierung den Status eines sonstigen Beschäftigten innehat, nicht für eine Stelle berücksichtigen muss, für die er ein Hochschulstudium fordert.

FAöD

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Zitat
[...]

Tja was bleibt einem übrig? Anders kriegt Man die Aufgaben offiziell nicht übertragen und bleibt in 9. Ich habe gelesen man kann seine Stelle und die Tätigkeiten durch einen externen Gutachter betrachten lassen, aber wer weiß was daraus wird.

[...]

Weiß jemand, ob diese Sache mit dem Gutachter, der bestätigen muss, dass man als sonstiger Beschäftigter taugt, Hand und Fuß hat? Wenn ja, woher kommt das bzw. in welchen Rundschreiben, Richtlinien, Gesetzen, was auch immer steht das beschrieben?

Wenn nein, wieso hört man das so oder so ähnlich immer wieder?

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Hier geht es um Voraussetzungen des Arbeitgebers zur Stellenbesetzung und nicht um den tariflich festgelegten sonstigen Beschäftigten, der ausschließlich auf die Eingruppierung wirkt. Welche Voraussetzungen der Arbeitgeber an seine Stellenbesetzung knüpft, ist ihm überlassen.