Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an die Bezüge-ExpertInnen unter euch. Und zwar ist mir heute in meiner bereits vorliegenden Novemeberabrechnung aufgefallen, dass bei den KV-Beträgen einmal der reguläre KV-Beitrag (lfd. ca. 277 €) und zudem ein weiterer KV-Beitrag (EZ ca. 260 €) abgezogen wurden. Insgesamt übersteigen die KV-Beiträge für den Monat November deutlich den durch die Beitragsbemessungsgrenze vorgegebenen Höchstbetrag. Der zweite KV-Betrag wird sicherlich mit der Jahressonderzahlung zusammenhängen, aber wieso wird hier in der Kumulierung beider Positionen nicht auf den monatlichen Höchstbetrag auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt?