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[BY] Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

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Mikesch:
Liebes Forum,

ich bin 56 Jahre alt, Kommunalbeamter in Bayern und seit 8 Monaten ununterbrochen krankgeschrieben.
Mein Dienstherr nimmt die regelmäßig vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbesheinigungen zur Kenntnis, zeigt aber ansonsten keinerlei Reaktion.
Nun gibt es ja den Art. 65 BayBG : "Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG können Beamte und Beamtinnen auch dann angesehen werden, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden."  Demnach hätte ich bereits in den Ruhestand versetzt werden können oder müssen ?

Eine Ladung zum Amtsarzt erfolgte nicht, wie gesagt, ich erhalte keinerlei Reaktion. Da mich dieser Zustand auch nicht befriedigt, ich sozusagen in der Luft hänge bzgl. meines weiteren Verlaufes, meine Frage:

ist der Dienstherr nicht verpflichtet, ein Verfahren beim Amtsarzt - insbesondere nach so langer Zeit - einzuleiten ? Oder soll ich das selber veranlssen. Ich denke, das kommt eher so rüber : der will halt nicht mehr arbeiten, also leiert er das selber an.
Eine Genesung in den nächsten 6 Monaten ist laut meinem Arzt aber sehr unwhrscheinlich !

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke
Mikesch

EiTee:

--- Zitat von: Mikesch am 15.11.2022 11:30 ---Liebes Forum,

ich bin 56 Jahre alt, Kommunalbeamter in Bayern und seit 8 Monaten ununterbrochen krankgeschrieben.
Mein Dienstherr nimmt die regelmäßig vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbesheinigungen zur Kenntnis, zeigt aber ansonsten keinerlei Reaktion.
Nun gibt es ja den Art. 65 BayBG : "Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG können Beamte und Beamtinnen auch dann angesehen werden, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden."  Demnach hätte ich bereits in den Ruhestand versetzt werden können oder müssen ?

--- End quote ---

Die Antwort steht doch da können




--- Zitat von: Mikesch am 15.11.2022 11:30 ---ist der Dienstherr nicht verpflichtet, ein Verfahren beim Amtsarzt - insbesondere nach so langer Zeit - einzuleiten ?
--- End quote ---

Nein und warum sollte man das erzwingen? Du bekommst volle Bezüge, was will man mehr?
Des Weiteren kann eine attestierte DU auch überprüft werden, mit dem Ergebnis, dass man nach 2 Jahren nicht mehr als DU gilt.

lotsch:
Dein Ziel muss es sein, möglichst lange nicht in den Ruhestand versetzt zu werden. 1. Volles Gehalt, 2. Dienstzeit läuft weiter und erhöht deine Pensionsansprüche. Du solltest vielleicht einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn dich dein Dienstherr wegen Überprüfung der Dienstfähigkeit zum Amtsarzt schickt.

SpeedyG:
Und wäre die Annahme falsch, dass du nicht mehr arbeiten willst?
Für mich klingt das nicht so.

NordWest:
Zwar ist es richtig, dass jeder Tag vor einer Versetzung in den Ruhestand finanziell vorteilhaft ist, aber für die Betroffenen kann es häufig zermübend sein, nicht zu wissen, wie es weitergeht.

Wenn letzteres überwiegt, kann man das offene Gespräch mit Dienstvorgesetztem und zuständigem Personaler suchen. Dabei kann es nichts schaden, sich vorher klarzumachen, was man eigentlich selbst möchte, denn das kann durchaus das Verfahren beeinflussen.

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