Hallo zusammen,
Kann mir jemand erklären wie dies zu verstehen ist?
Bei der Bewertung der Funktionen der Beamtinnen und Beamten in den Gemeinden und Landkreisen ist ein Abstand von mindestens zwei Besoldungsgruppen zur jeweils maßgeblichen Besoldung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gemäß § 2 Abs. 1 KomBesDAV oder der Landrätin oder des Landrats gemäß § 3 Abs. 1 KomBesDAV zu wahren.
Bürgermeister = A16
Bedeutet dies maximal A13 ( A14 und A15 sind die beiden Besoldungsgruppen) möglich
Oder
Bedeutet dies maximal A14
Vielen Dank für das Schwarmwissen