Beamte und Soldaten > Beamte Hessen

§ 27 HBesG

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Ballanation:
Hallo zusammen,

Kann mir jemand erklären wie dies zu verstehen ist?

Bei der Bewertung der Funktionen der Beamtinnen und Beamten in den Gemeinden und Landkreisen ist ein Abstand von mindestens zwei Besoldungsgruppen zur jeweils maßgeblichen Besoldung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gemäß § 2 Abs. 1 KomBesDAV oder der Landrätin oder des Landrats gemäß § 3 Abs. 1 KomBesDAV zu wahren.

Bürgermeister = A16

Bedeutet dies maximal A13 ( A14 und A15 sind die beiden Besoldungsgruppen) möglich
Oder
Bedeutet dies maximal A14 ???

Vielen Dank für das Schwarmwissen

Eukalyptus:
Mein Deutschverständnis legt eine A14 nahe.

Ballanation:

--- Zitat von: Eukalyptus am 28.11.2022 22:22 ---Mein Deutschverständnis legt eine A14 nahe.

--- End quote ---

So lese ich das auch. Hatte gehofft, dass jemand genaueres dazu hat.

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