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Verbeamtung bei Max-Planck?
JesuisSVA:
Für ein Beamtenverhältnis hat auch kein Arbeitsgericht der Welt irgendeine Bedeutung.
Britta2:
--- Zitat von: JesuisSVA am 17.11.2022 08:57 ---Für ein Beamtenverhältnis hat auch kein Arbeitsgericht der Welt irgendeine Bedeutung.
--- End quote ---
Aber Geschwätz am Telefon ...
Organisator:
--- Zitat von: Britta2 am 17.11.2022 08:55 ---Mündlich. Das hat letztendlich später nach Unterschrift vor keinem Arbeitsgericht der Welt Bedeutung.
Okay, jeder vorbildliche Beamte lebt treu nach Handbuch ...
--- End quote ---
Es geht darum, sich als Beamter zu bewerben und Beamter zu bleiben. Da ist eine mündliche Bestätigung, dass dies wie in der Ausschreibung gennannt tatsächlich möglich ist, ausreichend. Oder was schwebt dir vor?
Efeu:
Die Max-Planck Gesellschaft ist als privatrechtlicher Verein organisiert und hat daher keine echten Beamten.
Sie hat als Zuwendungsnehmer der GWK jeodoch die Möglichkeit, Beamtenrechtsähnliche Arbeitsverträge auszustellen. Dies ist insbesondere für die Direktoren und Gruppenleiter in den Instituten relevant, die ja als Professoren meist von einer Uni kommen und bereits Beamte sind. (Auf die Verwaltungsleitungen trifft das nicht zu, sie sind nur in Ausnahmefällen Beamte, siehe im Folgenden:)
Die Möglichkeit einen Beamtenrechtsähnlichen Arbeitsvertrag zu erhalten besteht auch auf den meisten anderen Positionen. Zwingende Voraussetzung ist dann jedoch, dass man bereits vorher in einem Beamtenverhältnis stand.
Beamtenrechtsähnlich bedeutet hier, dass man so gestellt wird wie ein Beamter in der gleichen Besoldungsgruppe, hier also A9 BBesG (gleiches Nettogehalt, Beihilfe, Versorgungsbezüge, Kündigungsschutz ...) allerdings steht man tatsächlich in einem Angestelltenverhältnis. Das echte Beamtenverhältnis muss man aufgeben, so dass eine Rückkehr zur Behörde nicht ganz leicht ist.
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