Autor Thema: Verbeamtung bei Max-Planck?  (Read 7943 times)

PuddingBär

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Verbeamtung bei Max-Planck?
« am: 16.11.2022 00:27 »
Hallo in die Runde,

ich bin soeben auf eine Stellenanzeige eines Max-Planck-Instituts gestoßen, in dem es heißt:
"Wir bieten: Je nach Qualifikation und Berufserfahrung eine Vergütung bis Entgeltgruppe EG 9b
TVÖD (Bund) bzw. bei unmittelbarem Übergang aus einem Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 9 BBesG".

Ich bin derzeit Bundesbeamter (auf Probe). Heißt das, ich könnte mich auf diese Stelle bewerben, ohne meinen Beamtenstatus zu verlieren? Soweit ich weiß ist das MPI ja nicht wirklich einer Behörde unterstellt. Googeln hat mich leider nicht wirklich weitergebracht...

JesuisSVA

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Antw:Verbeamtung bei Max-Planck?
« Antwort #1 am: 16.11.2022 05:46 »
Beamtenfragen bitte im Beamtenunterforum stellen.

Britta2

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Antw:Verbeamtung bei Max-Planck?
« Antwort #2 am: 16.11.2022 07:58 »
Lediglich die Professoren der Institute und die Verwaltungsleiter sind verbeamtet.
Vielleicht ist diese 9b-Stelle schon seit Ewigeiten erfolglos ausgeschrieben :-) 
Entscheidend ist, ob München nicht später dazwischen grätscht, egal was zuvor irrtümlich versprocchen wurde.

Organisator

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Antw:Verbeamtung bei Max-Planck?
« Antwort #3 am: 16.11.2022 11:49 »
Hallo in die Runde,

ich bin soeben auf eine Stellenanzeige eines Max-Planck-Instituts gestoßen, in dem es heißt:
"Wir bieten: Je nach Qualifikation und Berufserfahrung eine Vergütung bis Entgeltgruppe EG 9b
TVÖD (Bund) bzw. bei unmittelbarem Übergang aus einem Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 9 BBesG".

Ich bin derzeit Bundesbeamter (auf Probe). Heißt das, ich könnte mich auf diese Stelle bewerben, ohne meinen Beamtenstatus zu verlieren? Soweit ich weiß ist das MPI ja nicht wirklich einer Behörde unterstellt. Googeln hat mich leider nicht wirklich weitergebracht...

So würde ich das auch lesen. Ein Anruf beim MPI würde die notwendige Sicherheit geben.

Britta2

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Antw:Verbeamtung bei Max-Planck?
« Antwort #4 am: 17.11.2022 08:55 »
. Ein Anruf beim MPI würde die notwendige Sicherheit geben.

Mündlich. Das hat letztendlich später nach Unterschrift vor keinem Arbeitsgericht der Welt Bedeutung.
Okay, jeder vorbildliche Beamte lebt treu nach Handbuch ...

JesuisSVA

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Antw:Verbeamtung bei Max-Planck?
« Antwort #5 am: 17.11.2022 08:57 »
Für ein Beamtenverhältnis hat auch kein Arbeitsgericht der Welt irgendeine Bedeutung.

Britta2

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Antw:Verbeamtung bei Max-Planck?
« Antwort #6 am: 17.11.2022 09:19 »
Für ein Beamtenverhältnis hat auch kein Arbeitsgericht der Welt irgendeine Bedeutung.

Aber Geschwätz am Telefon ...

Organisator

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Antw:Verbeamtung bei Max-Planck?
« Antwort #7 am: 17.11.2022 10:53 »
Mündlich. Das hat letztendlich später nach Unterschrift vor keinem Arbeitsgericht der Welt Bedeutung.
Okay, jeder vorbildliche Beamte lebt treu nach Handbuch ...
Es geht darum, sich als Beamter zu bewerben und Beamter zu bleiben. Da ist eine mündliche Bestätigung, dass dies wie in der Ausschreibung gennannt tatsächlich möglich ist, ausreichend. Oder was schwebt dir vor?

Efeu

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Antw:Verbeamtung bei Max-Planck?
« Antwort #8 am: 02.12.2022 11:54 »
Die Max-Planck Gesellschaft ist als privatrechtlicher Verein organisiert und hat daher keine echten Beamten.
Sie hat als Zuwendungsnehmer der GWK jeodoch die Möglichkeit, Beamtenrechtsähnliche Arbeitsverträge auszustellen. Dies ist insbesondere für die Direktoren und Gruppenleiter in den Instituten relevant, die ja als Professoren meist von einer Uni kommen und bereits Beamte sind. (Auf die Verwaltungsleitungen trifft das nicht zu, sie sind nur in Ausnahmefällen Beamte, siehe im Folgenden:)

Die Möglichkeit einen Beamtenrechtsähnlichen Arbeitsvertrag zu erhalten besteht auch auf den meisten anderen Positionen. Zwingende Voraussetzung ist dann jedoch, dass man bereits vorher in einem Beamtenverhältnis stand.
Beamtenrechtsähnlich bedeutet hier, dass man so gestellt wird wie ein Beamter in der gleichen Besoldungsgruppe, hier also A9 BBesG (gleiches Nettogehalt, Beihilfe, Versorgungsbezüge, Kündigungsschutz ...) allerdings steht man tatsächlich in einem Angestelltenverhältnis. Das echte Beamtenverhältnis muss man aufgeben, so dass eine Rückkehr zur Behörde nicht ganz leicht ist.